Rente

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Rente

Kostenlose Beratung und Antragsaufnahme in Sozialversicherungsangelegenheiten für alle Aachener Bürger*innen sowie Aachener Firmen.

Schreiben Sie uns - Hier geht es zum Kontaktformular

Rentenantragstellung sowie allgemeine Beratung können nach vorheriger Terminvereinbarung auch telefonisch erfolgen.

Auskunft in Angelegenheiten der Sozialversicherung

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Aufnahme und Entgegennahme von Anträgen auf

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente - Witwen-, Witwer- oder Waisenrente
  • Erziehungsrente
  • Kontenklärung
  • Kontenklärung im Rahmen des Versorgungsausgleiches
  • Zahlung von freiwilligen Beiträgen
  • Erstattung von Beiträgen
  • Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
  • Rehabilitation 

 

  • Beglaubigungen für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung


Für die Beantragung der Rente benötigen Sie folgende Unterlagen:

bei allen Rentenarten

  • Personalausweis/Reisepass
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunden der Kinder
  • IBAN, bei Zahlung auf ein Konto im Ausland auch die BIC
  • Krankenversicherungskarte
  • persönliche Steueridentifikationsnummer
  • Versicherungsunterlagen/Versicherungsnummer
  • Rentenauskunftsbescheid oder Versicherungsverlauf 
  • gegebenenfalls Bescheid über den Bezug einer Rente aus dem Ausland
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis (bei Beantragung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen)
  • Unterlagen über den Bezug von Sozialleistungen
  • gegebenfalls Nachweise über im Ausland zurückgelegte Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten
  • Unterlagen über den Anspruch auf eine Betriebsrente, Zusatzversorgung oder Beamtenpension 

bei Hinterbliebenenrente zusätzlich

  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Rentenbescheid des*der verstorbenen Versicherten oder letzte Rentenanspassungsmitteilung
  • letzte Rentenanpassungsmitteilung oder Versicherungsnummer des*der Hinterbliebenen
  • wird keine eigene Rente bezogen, die eigene Versicherungsnummer der*des Hinterbliebenen 

bei Waisenrente zusätzlich 

  • Geburtsurkunde der Waise 

bei Waisen ab vollendetem 18. Lebensjahr zusätzlich

  • Ausbildungsnachweis, z. B. Lehrvertrag in Original und Fotokopie, Schulbescheinigung

bei Erziehungsrente zusätzlich

  • Geburtsurkunde des/der Kindes/r
  • Sterbeurkunde des geschiedenen Ehegatten
  • Scheidungsurteil in Original und Fotokopie

bei Erwerbsminderungsrente zusätzlich

  • falls vorhanden, ärztliches Attest (Kosten für die Ausstellung des Attestes werden nicht übernommen)
  • falls vorhanden Krankenhaus- oder Kurentlassungsbericht 
  • Bescheid über die Anerkennung einer Schwerbehinderung
  • Angaben über den beruflichen Werdegang
  • Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
  • Angaben zu Klinik- und Kuraufenthalten in den letzten fünf Jahren

Wichtig: Wenn Ihr Rentenkonto bisher noch nicht geklärt worden ist, die letzte Kontenklärung vor 1997 erfolgt ist oder die Rente Ihres verstorbenen Ehegatten vor 1997 bewilligt worden ist, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich mit: 

Nachweise über Ihre Ausbildungszeiten, bzw. des*der verstorbenen Versicherten

  • Gesellenbrief
  • Lehrzeugnis
  • Lehrvertrag

Für die Beantragung der Kontenklärung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass 
  • Versicherungsunterlagen/Versicherungsnummer
  • Rentenauskunftsbescheid oder Versicherungsverlauf 
  • Nachweise über Ihre Ausbildungszeiten
         - Schulzeugnisse ab Vollendung des 17. Lebensjahres 
         - Gesellenbrief 
         - Lehrvertrag
         - Lehrzeugnis 
  • Nachweise über den Bezug von
       - Arbeitslosengeld
       - Arbeitslosenhilfe 
       - Übergangsgeld aufgrund einer Reha-Maßnahme
       - Krankengeld
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunden der Kinder
  • gegebenenfalls Nachweise über im Ausland zurückgelegte Versicherungszeiten oder Beschäftigungszeiten

bei Selbständigkeit

  • die Gewerbeanmeldung

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Unterlagen

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, so kann eine von Ihnen beauftragte Person den Antrag unter Vorlage einer Vollmacht stellen. Das entsprechende Formular finden Sie in unseren Downloads.

Kosten

keine

Kontakt

Servicebereich Versicherungsamt (FB 30/200)
Servicebereich Versicherungsamt
Aureliusstraße 2
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-3520
E-Mail: versicherungsamt@mail.aachen.de

Downloads

Weiterführende Informationen

Zum Antrag

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Heil: Sachbearbeiter
Tel: 0241 432-3522
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  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

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  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente - Witwen-, Witwer- oder Waisenrente
  • Erziehungsrente
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  • Erstattung von Beiträgen
  • Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
  • Rehabilitation 

 

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Für die Beantragung der Rente benötigen Sie folgende Unterlagen:

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  • gegebenenfalls Bescheid über den Bezug einer Rente aus dem Ausland
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis (bei Beantragung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen)
  • Unterlagen über den Bezug von Sozialleistungen
  • gegebenfalls Nachweise über im Ausland zurückgelegte Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten
  • Unterlagen über den Anspruch auf eine Betriebsrente, Zusatzversorgung oder Beamtenpension 

bei Hinterbliebenenrente zusätzlich

  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Rentenbescheid des*der verstorbenen Versicherten oder letzte Rentenanspassungsmitteilung
  • letzte Rentenanpassungsmitteilung oder Versicherungsnummer des*der Hinterbliebenen
  • wird keine eigene Rente bezogen, die eigene Versicherungsnummer der*des Hinterbliebenen 

bei Waisenrente zusätzlich 

  • Geburtsurkunde der Waise 

bei Waisen ab vollendetem 18. Lebensjahr zusätzlich

  • Ausbildungsnachweis, z. B. Lehrvertrag in Original und Fotokopie, Schulbescheinigung

bei Erziehungsrente zusätzlich

  • Geburtsurkunde des/der Kindes/r
  • Sterbeurkunde des geschiedenen Ehegatten
  • Scheidungsurteil in Original und Fotokopie

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Wichtig: Wenn Ihr Rentenkonto bisher noch nicht geklärt worden ist, die letzte Kontenklärung vor 1997 erfolgt ist oder die Rente Ihres verstorbenen Ehegatten vor 1997 bewilligt worden ist, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich mit: 

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         - Lehrzeugnis 
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       - Arbeitslosengeld
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keine

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Servicebereich Versicherungsamt
Aureliusstraße 2 52064 Aachen
Telefon 0241 432-3520
Fax 0241 432-3508

Herr

Köbernik

Abteilungsleitung

D 735

0241 432-3533

Herr

Gülpen

Sachbearbeiter

D 737

0241 432-3521

Frau

Koentges

Sachbearbeiterin

D 736

0241 432-3535
natalie.koentges@mail.aachen.de

Herr

Heil

Sachbearbeiter

D 736

0241 432-3522