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Inhalt

Verkehrssicherheit



 

Sicherheitstraining
Fahrradbeleuchtung
Sehen und gesehen werden…
Fahrradhelm
Das verkehrssichere Fahrrad
Ausnahmeregelungen

Fahrradtraining für Kita- und Grundschulkinder

Familie mit Fahrrädern auf einer BrückeRadfahren hat gerade bei Kindern vielfältige positive Wirkungen: Es ist umweltfreundlich, fördert die Entwicklung der Koordination und Motorik, wirkt aktiv dem Trend zum Übergewicht entgegen, verbessert die Umweltwahrnehmung und die Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmern. Dabei ist es wichtig, dass sich die Kinder sicher auf dem Fahrrad fühle

Die Kampagne „FahrRad in Aachen“ möchte Kinder fit für den Straßenverkehr machen. Daher bieten wir verschiedene Kurse an. Weitere Informationen

   

Kurs für Erwachsene

Familie mit Fahrrädern auf einer BrückeEs gibt immer mehr Erwachsene, die das Radfahren wieder für sich entdecken. Denn Radeln ist eine gute Möglichkeit, leistungsfähig und beweglich zu bleiben. Mit der Kampagne „FahrRad in Aachen“ möchten wir erreichen, dass mehr Aachener*innen mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies gilt natürlich für alle Altersgruppen. Dabei ist der Aspekt der Verkehrssicherheit sehr wichtig. Radfahrer*innen haben keine Knautschzone. Es ist daher wichtig, sich auf dem Fahrrad sicher zu fühlen. Überdies steigen immer mehr Menschen auf elektrisch angetriebene Pedelecs um oder benutzen Lastenfahrräder.

Die Stadt bietet unterschiedliche Trainingsprogramme an. Zum einen für solche, die Rad fahren können, sich jedoch unsicher fühlen und die Fahrpraxis auffrischen oder das Radeln neu erlernen möchten. Dieses Angebot soll vor allem dazu beitragen, die Freude am Radfahren möglichst lange aufrecht zu erhalten und gleichzeitig Verkehrsunfällen vorzubeugen. Zum anderen gibt es Grund- und Aufbaukurse für Pedelecs sowie einen Kurs für Lastenfahrräder. Hier üben die Teilnehmer*innen, sich mit der Technik vertraut zu machen.

Für diejenigen, die sich überlegen, ein elektrisch betriebenes Fahrrad anzuschaffen, gibt es Pedelec-Testtage. Verschiedene Modelle stehen zur Verfügung, die ausprobiert werden können. 

Mehr Informationen und Termine finden Sie hier.

Anmeldung und Ansprechpartnerin

Stadt Aachen
Dr. Stephanie Küpper
Kampagne „FahrRad in Aachen“
Fon: 0241 432-61313
fahrrad-in-aachen@mail.aachen.de

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Fahrradbeleuchtung

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt für Fahrräder einen von einem Dynamo betriebenen Scheinwerfer und ein Rücklicht vor. Diese werden durch Front- und Rückstrahler sowie Strahler in den Pedalen und den Laufrädern ergänzt. Entgegen vieler Annahmen, Gerüchte und Falschmeldungen sind ausschließlich bei Rennrädern unter elf Kilogramm Gewicht batteriebetriebene Leuchten zulässig.

  • Dynamo
    Der Dynamo wandelt am Rad die Fortbewegungsenergie in elektrische Energie und damit in Licht um. Es gibt Seitenläufer- und die empfehlenswerteren Nabendynamos.
  • Rücklicht
    Sogar im Stehen strahlen moderne Rücklichter sehr hell: Hält der Radfahrer an einer Ampel an, leuchtet das Rücklicht dank einer eingebauten Minibatterie mehrere Minuten weiter. Natürlich ist ein reflektierender Rückstrahler integriert und sorgt für zusätzliche Sicherheit. Diese Ausstattung erhöht die Verkehrssicherheit und gehört mittlerweile zur Pflichtausstattung für neue Fahrräder.
  • Batterielicht
    Eine funktionierende Batteriebeleuchtung wird in aller Regel von der Polizei toleriert – doch jeder kennt das leidige Problem: Oft sind die Batterien genau dann leer, wenn man auf ihre Funktionstüchtigkeit angewiesen ist. Deshalb sollte jedes Fahrrad eine Beleuchtungsanlage vorweisen.

Leider sind in der dunklen Jahreszeit immer noch zu viele Fahrradfahrer ohne Licht unterwegs. Um auf diese Thema aufmerksam zu machen führt die Kampagne "FahrRad in Aachen jedes Jahr im November/Dezember die Aktion "FahrRad in Aachen, aber Helle" mit Hilfe von Fahrradhändlern, der Polizei, der Verkehrswacht und dem ADFC durch.

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Sehen und gesehen werden…

Kleinkind mit reklektierender Kleidung auf einem Fahrrad neben einem Auto in der Dunkelheit…ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht muss man auch gut gesehen werden. Die Sichtbarkeit und die Verkehrssicherheit von Fahrradfahrern können unter anderem durch das Tragen heller, reflektierender Kleidung und Materialien deutlich verbessert werden. Reflektierende Anhänger – zum Beispiel in Tierform – sind bei Kindern beliebt und können an Rucksäcken oder am Rollgerät angebracht werden. Auch Warnwesten oder Sicherheitskragen führen zu einer erhöhten Sichtbarkeit.

Je heller und auffälliger sich Radfahrer kleiden, desto besser werden sie in der Dunkelheit gesehen:

  • Dunkel gekleidete Personen werden erst aus 25–30 Metern wahrgenommen.
  • Hell gekleidete Personen werden bereits aus 40–50 Metern erkannt.
  • Personen mit reflektierender Kleidung werden schon aus einer Entfernung von 130–160 Metern gesehen.

Die Sichtbarkeit im Dunkeln kann ferner durch Reflektoren oder anklippbare Speichenreflexstäbchen erhöht werden.

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Fahrradhelm

Zwei Kinder radeln nebeneinander mit Fahrradhelmen über eine WieseEin Helm kann Unfälle zwar natürlich nicht verhindern, aber er dämpft bei jedem Sturz auf den Kopf den Aufprall und verhindert oder vermindert die Schwere von Kopfverletzungen. Daher sollten Eltern ihre Kinder nur mit Helm Radfahren lassen. Werden Kinder bereits früh an das Tragen eines Helmes gewöhnt, wird das Radfahren mit Helm auch im Jugendlichenalter als selbstverständlich angesehen.

Ein lose sitzender Helm büßt nicht nur einen Großteil seiner Schutzfunktion ein, sondern birgt neue Verletzungsrisiken. Deshalb müssen die Riemen des Helms genau eingestellt werden können. Sie dürfen nicht locker sitzen, denn sonst rutscht der Helm bei einem Sturz sofort vom Kopf. Besonders der vordere Riemen muss flach am Kopf anliegen, damit der Helm nicht vom Kopf gezogen werden und sich der Riemen nicht verfangen kann. Abus hat eine Anleitung zum richtigen Einstellen und Tragen des Helmes (PDF, 200 KB) verfasst.

Generell sollte ein Helm – je nach Einsatzintensität – nach fünf bis sieben Jahren ausgetauscht werden. Unbedingt ausgetauscht werden muss ein Helm bei offensichtlichen Schäden und nach einem Sturz auf den Kopf, denn durch den Aufprall entstehen Mikrorisse in der Schale, die man mit bloßem Auge nicht erkennen kann. Aufgrund dieser Beschädigungen kann der Helm bei einem erneuten Sturz die Aufprallenergie nicht mehr durch die Schale absorbieren, sondern gibt sie direkt an den Kopf weiter. Bei Kinderhelmen kommt es durch den ruppigen Umgang mit dem Helm zu vielen kleinen Kratzern und Schrammen, die für die Sicherheit aber unerheblich sind. Ungünstig wirkt sich zu viel direkte Sonneneinstrahlung auf dem Helm aus, daher sollten die Helme möglichst nicht an Sonnenplätzchen gelagert werden.

Wichtige Infos für den Kauf eines Fahrradhelms (PDF, 242 KB)

Ratgeber zum Thema “Helmpflicht in Deutschland”

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Das verkehrssichere Fahrrad

Wer sich mit seinem Fahrrad im Straßenverkehr bewegt, sollte sich nicht einfach darauf verlassen, dass schon alles in Ordnung ist. Vielmehr gilt es regelmäßig zu überprüfen, ob das Fahrrad auch tatsächlich verkehrssicher ist.

Fahrrad mit Beschriftung der wichtigsten sicherheitsrelevanten Stellen

Verkehrssicher laut Gesetzgebung ist ein Fahrrad dann, wenn es Folgendes aufweist:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen (Hand- und Rücktrittbremse)
  • eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
  • eine Lampe (vorn)
  • einen weißen Reflektor (vorn)
  • einen Dynamo, möglichst als Nabendynamo
  • ein Rücklicht mit Reflektor
  • einen roten Reflektor (hinten)
  • vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
  • rutschfeste und fest verschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind

Ist die Ausstattung unvollständig, darf ein Fahrrad nicht im Straßenverkehr genutzt werden.

Checkliste "Das verkehrssichere Fahrrad" (PDF, 520 KB)

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Ausnahmeregelungen

  • Rennräder, die nicht schwerer als elf Kilogramm sind, gelten als Sportgeräte und müssen nicht so umfangreich ausgestattet sein. Das betrifft besonders die Beleuchtung: Anstelle der fest angebrachten Lichtmaschine sind Scheinwerfer und Schlussleuchte bei Rennrädern lediglich mitzuführen, um sie bei schlechten Lichtverhältnissen oder Dunkelheit einschalten zu können.
  • Für Mountainbikes gibt es eine derartige Sonderregel nicht. Räder mit mangelnder Verkehrssicherheitsausstattung im Straßenverkehr werden hier jedoch meist von der Polizei geduldet. Eine Gewähr dafür gibt es allerdings nicht.

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