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9. Braucht mein Motorrad auch eine grüne Plakette?

Nach der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV, Anhang 3 zu § 2 Abs. 3, Ziffer 4) sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen. Motorräder dürfen also auch ohne grüne Plakette in der Umweltzone fahren. Quads und Trikes, die als Motorräder oder land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen geschlüsselt sind, brauchen ebenfalls keine Plakette. Drei- und Vierräder mit Pkw-Zulassung dagegen schon. Für die Zuteilung der Plakette ist das Feld 14.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder die Stellen 5 und 6 der Schlüsselnummer zu 1 im alten Fahrzeugschein entscheidend.