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Europarecht

Zur wirksamen Bekämpfung des Lärms in Großstädten wurden mit der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm" 2002 erstmals rechtliche Regelungen im Bereich der Geräuschimmissionen vorgenommen.

Die EU-Richtlinie soll schädliche Wirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern, mindern oder ihnen vorbeugen. Umgebungslärm ist der Lärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten ausgesetzt sind, aber auch in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Bereichen von Ballungsräumen, in ruhigen Gebieten auf dem Land und in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Nutzungen.

Die EU-Richtlinie sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Die Mitgliedsstaaten erheben die Belastung durch Umgebungslärm nach einheitlichen Bewertungsmethoden und erstellen auf dieser Basis Lärmkarten.
  • Die Mitgliedsstaaten entwickeln Aktionspläne auf Grundlage dieser Lärmkarten. Ziel ist dabei Umgebungslärm zu vermeiden, zu mindern und eine zufrieden stellende Umweltqualität zu erhalten. Besondere Aufmerksamkeit soll dem Lärm zukommen, der gesundheitsschädliche Wirkungen haben kann.
  • Die Öffentlichkeit wird über Umgebungslärm und seine Wirkungen informiert.
  • Die EU-Richtlinie setzt den Mitgliedsstaaten Fristen für die Erstellung von Lärmkarten und Aktionsplänen zur Bekämpfung der wesentlichen Lärmquellen. Für Aachen mit über 250.000 Einwohnern, enormer Verkehrsbelastung auf den Hauptverkehrsstraßen (über 6 Mio. Fahrzeuge pro Jahr) und Haupteisenbahnstrecken (über 60.000 Zügen pro Jahr) sind die Lärmkarten bis Juni 2007 und die Aktionspläne bis Juli 2008 fertig zu stellen.

Inzwischen wurde die Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in das deutsche Recht vollzogen (BImSchG § 47 a-f) und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV) eingeführt. Mit dieser Verordnung werden neue Zuständigkeiten, Begriffsbestimmungen, Informationspflichten, Berechnungsverfahren und Lärmindizes eingeführt, die der Regelung durch weitergehende Rechtsverordnungen bedürfen. Die eingeforderten Lärmkarten und Aktionspläne sollen alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Die neuen Richtlinien und Verordnungen zielen darauf ab, die Lärmbelastungen in den Städten wirksamer zu erfassen und zu bewerten als bisher. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (www.lanuv.nrw.de) hat die Webseite  www.umgebungslaerm.nrw.de eingerichtet, auf der die Lärmkarten für NRW abgebildet sind. Dort ist auch die Broschüre "Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen. Lärmkartierung und Aktionsplanung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie" zu finden.Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes sind zu finden unter der Adresse :www.eisenbahn-bundesamt.de

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