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Wasserrechtliche Grundlagen



 

Gewässerschutz ist weitestgehend gesetzlich geregelt. Neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz (LWG) Nordrhein- Westfalen und entsprechenden Verordnungen, Erlassen und zum Teil eingeführten Richtlinien gewinnt in zunehmendem Maße das EU-Recht an Bedeutung. Die wesentlichen Instrumentarien des Wasserechts sind:

  • quantitative und qualitative Anforderungsstandards
  • Genehmigungspflichten
  • Überwachungspflichten
  • Terminierungen
  • ordnungsrechtliche Maßnahmen und Ahndungen

In der Umsetzung ergeben sich unterschiedliche Strategien je nach Zusammensetzung des Kreises der Handlungsträger:

  • Schutz und Sicherung der Trinkwasserschutzgebiete und Thermalquellengebiete: Die dem Trinkwasserschutz dienenden Gebiete sind Restriktionsgebiete. Die Schutzanforderungen sind hinreichend oder zumindest weitgehend durch die Anforderungen des Wasserrechts gewährleistet. Handlungsträger sind im Wesentlichen die Wasserbehörden. Die in Aachen vorkommenden Thermalquellengebiete sind derzeit noch nicht unter einen besonderen Schutz gestellt.
  • Schutz und Verbesserung der Wasserqualität in den städtischen Gewässern: Die Wasserqualität insbesondere der oberirdischen Gewässer ist wesentliche Voraussetzung für viele weitergehende Maßnahmen wie die Gewässeroffenlegung und -renaturierung. Der Gewässerschutz ist durch die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen weitgehend gesichert. Handlungsträger sind im Wesentlichen die Abwasserbeseitigungspflichtigen und hinsichtlich der Überwachung die Wasserbehörden.

Abwasserabgabengesetz und Förderprogramme
Ein weiteres Instrumentarium zur Durchsetzung eines optimalen Gewässerschutzes ergibt sich durch die wirtschaftlichen Restriktionen und Anreize des Abwasserabgabengesetzes und die Anreize der verschiedensten wasserwirtschaftlichen Förderprogramme. Im Ergebnis haben die wasserbehördlichen Anforderungen und die wirtschaftlichen Restriktionen und Anreize des Abwasserabgabengesetzes den hohen Standard der Abwasserbeseitigung in Aachen begründet.

Wesentliche Aufgaben beim Wasserverband Eifel-Ruhr
Wesentliche Aufgaben des Gewässerschutzes außerhalb des ordnungsbehördlichen Bereichs werden in zunehmendem Maße beim Wasserverband Eifel-Rur (WVER) gebündelt. Neben den früher der Gemeinde oder dem Kreis obliegenden Pflichten der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes sowie neuerdings auch der Gewässerrenaturierung werden zukünftig auch die Verpflichtung zur Abwasserreinigung auf den WVER übergehen.

Integrativer Ansatz ist notwendig
Gewässerschutz ist integrativ zu handhaben. Durch die sehr weitgehenden Anforderungen der wasserrechtlichen Bestimmungen einerseits und politische Vorgaben andererseits ist die früher bestehende Diskrepanz zwischen ordnungsbehördlicher Anforderung und Vorstellung der zur Gewässerunterhaltung verpflichteten Stelle ganz oder weitgehend abgebaut.