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Naturnahe und naturferne Bachabschnitte



 
Verrohrter Johannisbach

Das Leitbild der Fließgewässertypen soll als Orientierung bei der Planung von ökologischen Verbesserungen sowie einer möglichst naturnahen Unterhaltung und Offenlegung von unterirdisch geführten Fließgewässern im Stadtgebiet dienen. Der Zustand eines überwiegend naturnahen Fließgewässers ist im innerstädtischen Bereich nur in wenigen Ausnahmefällen zu erreichen. Hier sollte aber zumindest die nächst bessere Gewässergüteklasse angestrebt werden.

Verrohrter Johannisbach

Ein Großteil der Gewässer im Innenstadtbereich ist verrohrt

Fließgewässer wie z. B. Wurm, Beverbach, Johannisbach und Paubach durchziehen bis auf eine kleine Öffnung des Johannisbachs unterirdisch verrohrt die Aachener Innenstadt (im Bild rechts: verrohrter Johannisbach). Sie sind daher grundsätzlich als naturfremde Gewässer einzustufen.

Gestaltungsanforderungen an Bachoffenlegungen
Bachoffenlegungen oder das Zutageführen von Fließgewässern werden häufig innerhalb des Stadtzentrums aus ökologischer Sicht nur wenige Vorteile bringen. Hier stehen eher städtebauliche Aspekte, die Erholungsfunktion für den Menschen sowie die ästhetische Eingliederung ins städtische Bild im Vordergrund. Daher spielen eine Reihe von Gestaltungsanforderungen hinsichtlich der städtebaulichen und der verkehrstechnischen Integration eine entscheidende Rolle. Neben Kanalisation und der im Erdreich verlegten Leitungen erschweren vor allem die vom öffentlichen Verkehr in Anspruch genommen Flächen eine Umgestaltung der Gewässer. Ein Mindestmaß für Fahrbahnbreite und ein Minimum an Stellplätzen ist bei allem Engagement für die ansprechende Gestaltung des Stadtinnenraumes in vielen Fällen zu berücksichtigen.

Mindestanforderungen
Diese Mindestanforderungen gewähren das Be- und Entladen von Fahrzeugen sowie die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen, ÖPNV und LKW’s (Umzugswagen und Baufahrzeuge). Überall da, wo der Verzicht auf Parkplätze und Verengungen von Fahrbahnspuren möglich ist, sind den planerischen Gestaltungsmöglichkeiten Freiräume gegeben, die für Bachoffenlegungen und Zutageführen von Wasser eines Fließgewässers genutzt werden können. Bedacht werden sollte aber im Sinne des Gewässerschutzes, dass keine Fahrzeuge in direkter Gewässernähe bewegt oder abgestellt werden. Dem schädlichen Eintrag von Schadstoffen aus Abgasen etc. wird durch eine Grünstreifeneinrichtung vorgebeugt.