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Fundbüro der Stadt Aachen

Im Fundbüro der Stadt Aachen, Verwaltungsgebäude Lagerhausstr. 20, sowie in den Bezirksämtern sind in der Zeit vom 01.01.2015 - 30.06.2015 zahlreiche Gegenstände und Geldbeträge als gefunden abgegeben worden, die bis heute noch nicht von den Findern abgeholt wurden.

Die Finder werden gebeten, ihre Rechte an den Fundsachen bis 23.02.2016 bei den o.a. Stellen anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Fundsachen in das Eigentum der Stadt Aachen über (§ 976 BGB).

Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Herausgegeben am 23.01.2016