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Absicht der Einziehung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet Aachen

Parkplatzbereich Uniklinikum

Die Stadt Aachen beabsichtigt in ihrer Eigenschaft als Straßenbaubehörde und Träger der Straßenbaulast, den Parkplatzbereich (Kullenhofstraße / Pauwelsstraße) am Uniklinikum mit einer neuen Verkehrserschließung zu überplanen und dadurch tlw. Bereiche der öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen (Gemarkung Laurensberg, Flur 25, Flurstück 340 tlw. und Flurstück 434 tlw.).  Im Gegenzug werden andere Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausgebaut und gewidmet (Gemarkung Laurensberg, Flur 25, Flurstück 339 tlw. und Flurstück 331 tlw.).

Zukünftige Verkehrserschließung Uniklinikum

Im Bereich des Uniklinikums ist eine vollständige Neuordnung der Verkehrserschließung geplant. Vorgesehen ist eine separate Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Parkplätze sollen zukünftig im Beidrichtungsverkehr über die Kullenhofstraße erschlossen werden. Die Pauwelsstraße soll als Umwelttrasse zur Nutzung von ÖPNV und Radverkehr im Beidrichtungsverkehr dienen. Das Konzept der Verkehrsführung wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 14.03.2012 vorgestellt und zur Kenntnis genommen und am 13.06.2012 empfohlen sowie in den Sitzungen des Mobilitätsausschusses am 02.02.2012 vorgestellt und zur Kenntnis genommen und am 21.06.2012 ein Planungsbeschluss beschlossen.

Mobilitätskonzept der Uniklinik

Insgesamt ist die o.g. Maßnahme in ein zur Zeit von der Uniklinik erarbeitetes Konzept zur Lösung ihrer Mobilitätsprobleme eingebettet. Das angestrebte umweltverträgliche Mobilitätsmanagement beinhaltet sowohl eine Parkraumerweiterung als auch ein Bündel von Maßnahmen zur Förderung von Alternativen zum Individualverkehr. Dazu zählt eine Erhöhung der ÖPNV-Inanspruchnahme durch etwa die Bezuschussung von ÖPNV-Tickets für Mitarbeiter sowie die Anmietung  externer Parkflächen für Mitarbeiter-Parken in Zusammenhang mit einem Bus-Shuttledienst, die Schaffung sicherer und überdachter Zweirad-Abstellanlagen oder etwa auch die Förderung von Fahrgemeinschaften. Die an der Klinik vorhandenen Parkplätze werden zukünftig sowohl für Mitarbeiter als auch Besucher bewirtschaftet.

Insgesamt erwartet die Uniklinik einen Effekt von etwa 1.200 nutzbaren Stellplätzen, der im Wesentlichen den Parksuchverkehr für Besucher deutlich reduzieren wird und insgesamt zu einer Reduktion der Verkehrsmengen im Gebiet sowie im zu- und wegführenden Straßennetz führen wird.

Die Einrichtung der Zweirad-Abstellanlage ist nördlich des ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes vorgesehen.

Die Teilflächen im Parkplatzbereich (Kullenhofstraße / Pauwelsstraße) am Uniklinikum sollen daher nach § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) und den seither ergangenen Änderungen eingezogen werden. Für diese Maßnahmen sprechen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht.

Eine Karte mit Darstellung der jeweils betroffenen Straßenflächen wird beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen, Lagerhausstraße 20, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Zimmer 342, während folgender Servicezeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Einwendungen gegen die Absicht der Einziehung können innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung beim Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Lagerhausstraße 20, 52058 Aachen, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.

Aachen, den 25.07.2012

Im Auftrag

P r e u t h

Herausgegeben am 01.08.2012