Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen





Inhalt



Durchführung des Zensus 2011 im Zuständigkeitsbereich der kreisfreien Stadt Aachen

Hinweis auf die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen über die Ausübung des Optionsrechtes der Stadt Aachen und die damit verbundene örtliche Durchführung des Zensus 2011 im Zuständigkeitsbereich der kreisfreien Stadt Aachen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die o.g. öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 28.10.2010 gem. § 24 Abs. 2 GkG NRW genehmigt wurde.

Die Bezirksregierung Köln, Aktenzeichen 31.1.1.6.3-355 A,  hat mit Datum vom 08.11.2010 diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Nr. 44/2010 bekannt gemacht.

Die Vereinbarung wird gem. § 24 Abs. 4 GkG NRW i.V.m. § 6 Abs. 3 Satz 3 Städteregion Aachen-Gesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011 (Zensusgesetz 2011 – Auführungsgesetz NRW – ZensG 2011 NRW) wirksam.

 

Marcel Philipp

Oberbürgermeister

Herausgegeben am 23.11.2010