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Absicht der Einziehung bzw. Teileinziehung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet Aachen

Stiewistraße / Forckenbeckstraße / Pauwelsstraße / Melatener Straße

Die Stadt Aachen beabsichtigt, die Stiewistraße sowie Teile der Pauwelsstraße und Forckenbeckstraße (Gemarkung Laurensberg, Flur 24, Flurstücke 526, 390 tlw., 405, 399 tlw., 496 tlw. sowie Flur 25 Flurstücke 416, 435 tlw., 429 tlw. und 430 tlw.) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Zusätzlich soll der Brückenbereich der Melataner Straße über den Pariser Ring (Gemarkung Laurensberg, Flur 24, Flurstücke 483 tlw., 484 tlw., 494 und 495 sowie Flur 25, Flurstück 416) als bisher unbeschränkte öffentliche Verkehrsfläche teileingezogen werden und auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt werden.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und der Mobilitätsausschuss haben in ihren Sitzungen vom 02.12.2009 und 10.12.2009 ein völlig neues Verkehrskonzept für den kompletten RWTH-Bereich beschlossen. Anlass hierfür ist das Projekt „Campus Melaten”, welches für die Stadt Aachen und weit darüber hinaus von herausragender öffentlicher Bedeutung ist. In diesem Konzept ist u.a. vorgesehen, dass die Stiewistraße ganz aus dem Straßennetz genommen wird, ebenso ein Teilbereich der Pauwelsstraße und zwei heutige Spangen zwischen Forckenbeck- und Stiewistraße. Die Stiewistraße und die Forckenbeck- bzw. Pauwelsstraße  sind z.Zt. überwiegend nur als Einbahnstraßen nutzbar. Sie sollen als Ersatz für den Wegfall der Stiewistraße ausgebaut werden und somit für den Zweirichtungsverkehr nutzbar sein. Im südlichen Bereich der jetzigen Pauwelsstraße soll daher auch ihr Verlauf verlegt werden, um einen sinnvollen Anschluss an die Valkenburger Straße bzw. an den Pariser Ring zu erhalten. Ebenfalls ist in diesem Konzept und in dem am 18.03.2010 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - der Stadt Aachen vorgesehen, den bisher unbeschränkt öffentlichen Verkehr auf der „Melatener Brücke” auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer zu beschränken. Diese Maßnahme verhindert, dass die Melatener Straße zusätzliche Verkehre Richtung Plangebiet aufnehmen muss, entlastet das anliegende Wohngebiet und stellt eine komfortable und Kfz-Verkehr freie Verbindung zwischen den Wohngebieten und der Landschaft her. Die Qualität der Fuß- und Radwegeanbindung des Plangebiets wird gegenüber dem heutigen Stand erheblich verbessert.

Die o.a. Flächen sollen daher nach § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355) und den seither ergangenen Änderungen eingezogen bzw. der Brückenbereich der Melatener Straße nach § 7 Abs. 3 StrWG NRW teileingezogen werden. Für diese Maßnahmen sprechen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles. Durch den Ausbau der Pauwels- bzw. Forckenbeckstraße liegt für die Stiewistraße auch keine Verkehrsbedeutung mehr vor.

Die Absicht der Einziehung bzw. Teileinziehung wird hiermit gemäß § 7 Abs.4 StrWG NW öffentlich bekannt gemacht. Eine Karte mit Darstellung der jeweils betroffenen Straßenfläche wird beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen, Lagerhausstraße 20, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Zimmer 342, während folgender Servicezeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Einwendungen gegen die Absicht der Einziehung bzw. Teileinziehung können innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung beim Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Lagerhausstraße 20, 52058 Aachen, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.

Aachen, den 24.03.2010

Im Auftrag

P r e u t h

Herausgegeben am 24.03.2010