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Absicht der Einziehung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet Aachen

Teilflächen der Prinzenhofstraße

Die Stadt Aachen beabsichtigt, Teilflächen der Prinzenhofstraße im Bereich des sogenannten „Brot-Schneider-Parkplatzes“ (Gemarkung Aachen, Flur 83, Flurstücke 1667 tlw. und 1787 tlw.) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Das Gymnasium St. Leonhard soll durch Beschluss des Schulausschusses im Rahmen der Ganztagsoffensive der Landesregierung zu einem gebundenen Ganztagsbetrieb ausgebaut werden. Da die derzeitige Kapazität der Schule hierfür nicht ausreicht, muss eine Fläche des oben genannten Platzes an der Prinzenhofstraße in Anspruch genommen werden.

Der Planungsausschuss hat am 28.05.2009 die Durchführung eines begrenzten Realisierungs-wettbewerbes zur Erweiterung des Gymnasiums St. Leonhard im Hinblick auf den „gebundenen Ganztagsbetrieb“ und ebenso die städtebauliche Aufwertung und Umgestaltung des jetzigen Brot-Schneider-Parkplatzes beschlossen.

Der Wettbewerb wurde am 09.11.2009 entschieden. Den 1. Preis gewannen „pbs architekten Gerlach Krings Böhning, Aachen mit GTL Landschaftsarchitekten , Düsseldorf“, die auch mit der Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt worden sind.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss haben in ihren Sitzungen vom 10.03.2010 bzw. 11.03.2010 die Einziehung der oben genannten Teilflächen beschlossen. Ebenfalls haben sie beschlossen, andere Teilflächen in diesem Bereich nach erfolgtem Endausbau als öffentliche Verkehrsflächen zu widmen.

Aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles (Daseinsvorsorge) sollen daher Teilflächen der Prinzenhofstraße nach § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355) und den seither ergangenen Änderungen eingezogen werden. Nach erfolgtem Ausbau der neuen Platzfläche und der verlegten „Fahrstraße“ der Prinzenhofstraße soll dann eine rechtlich klarstellende Widmung der kompletten Fläche nach § 6 StrWG NRW erfolgen. Der Gemeingebrauch dieser Teilflächen soll bis auf die östlich und südlich an die vorhandene Bebauung anschließende, unbeschränkt öffentliche Verkehrsfläche auf den Fußgängerverkehr beschränkt werden. Die Liefertore und Garagen an der Rückfront der Kleinmarschierstraße sowie der Innenhof mit Garagen zwischen Kleinmarschiertstraße/

Prinzenhofstraße/Alexianergraben werden auch nach der geplanten Verlegung der Prinzenhofstraße  über öffentliche Verkehrsfläche erschlossen sein. Somit werden für die Anlieger diesbezüglich keine Einschränkungen eintreten.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 7 Abs.4 StrWG NW öffentlich bekannt gemacht. Eine Karte mit Darstellung der jeweils betroffenen Straßenfläche wird beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen, Lagerhausstraße 20, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Zimmer 342, während folgender Servicezeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags bis donnerstags    von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags    von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Einwendungen gegen die Absicht der Einziehung können innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung beim Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Lagerhausstraße 20, 52058 Aachen, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.

Aachen, den 15.03.2010

Im Auftrag

P r e u t h                                 

Herausgegeben am 17.03.2010