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Inhalt



Hinweis auf die Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Hinweis auf die Veröffentlichung

der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG NRW für das Gebiet der Stadt Aachen.

Die Vereinbarung wird gem. § 24 Abs. 4 GKG NRW i.V.m. § 5 des Vereinbarungstextes am 21.10.2009 wirksam.

Die Veröffentlichung dieser Vereinbarung und ihrer Genehmigung ist gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NW) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Ausgabe vom 25.05.2009, Nr. 21/09, erfolgt.

 

Herausgegeben am 04.06.2009