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Inhalt



Fischerprüfung 2009

Gem. § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 wird hiermit bekanntgegeben, dass bei der unteren Fischereibehörde der StädteRegion Aachen in der Zeit vom

23.11. bis voraussichtlich 02.12.2009

die Fischerprüfung stattfindet; im Rahmen der Gründung der StädteRegion Aachen wird die Prüfung dieses Jahr erstmalig für die in der Stadt Aachen und im Kreis Aachen wohnenden Bewerberinnen/Bewerber durch die untere Fischereibehörde der StädteRegion Aachen durchgeführt. Nur für den Fall, dass die Zahl der Bewerber es erforderlich macht, wird die Prüfung auch am 03. und 04.12.2009 durchgeführt. Ein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung an einem bestimmten Tag besteht nicht. Bei mangelnder Teilnehmerzahl verkürzt sich der Zeitraum entsprechend.

Ort der Prüfung: 52134 Herzogenrath, Kaiserstr. 50, Verwaltungsnebenstelle Herzogenrath-Kohlscheid, Raum 100

Der/die Bewerber(in) muss am Tage der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet haben.

Die Prüfung ist gem. § 3 Abs. 3 der vorgenannten Verordnung bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind sowohl für Bewerberinnen/Bewerber aus der Stadt Aachen als auch aus dem Kreis Aachen bis spätestens 22.10.2009 bei der Kreisverwaltung Aachen - Untere Fischereibehörde -, Zollernstr. 10, 52070 Aachen, einzureichen. Persönlich erreichen Sie die Mitarbeiter der unteren Fischereibehörde im Dienstgebäude Aureliusstr. 30, 52064 Aachen, Zimmer 308. Die entsprechenden Anmeldevordrucke sind bei den unteren Fischereibehörden von Stadt und Kreis Aachen, den Ordnungsämtern/Einwohnermeldeämtern der Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Aachen sowie den Leitern der Vorbereitungslehrgänge der Fischereiverbände erhältlich.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro (Achtung: Bei Teilnehmern, die lediglich den praktischen Teil der Prüfung wiederholen müssen, beträgt die Prüfungsgebühr 30,00 Euro) und ist auf das Konto Nr. 304204 der Kreiskasse Aachen bei der Sparkasse Aachen, BLZ: 390 500 00, unter Angabe des Verwendungszweckes und der Debitor-Nr. SD 404 „Fischerprüfung“ - zu überweisen.

Die Quittung über die eingezahlte Prüfungsgebühr ist entweder im Original oder in Fotokopie der Anmeldung beizufügen. Die Teilnahme an der Prüfung kann von dem Nachweis der Zahlung der Gebühr abhängig gemacht werden.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Die schriftlichen Fragen erstrecken sich auf folgende Gebiete:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gewässerkunde und Fischhege
  4. Natur- und Tierschutz
  5. Gerätekunde
  6. Gesetzeskunde

Im praktischen Teil ist ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen. Ferner ist eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen.

Aachen, den 24.08.2009

Der Landrat
In Vertretung
E t s c h e n b e r g
Stadt Aachen
Untere Fischereibehörde
F r ö h l k e

 

Herausgegeben am 12.09.2009