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Neuwahl des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen

Gem. § 11 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz   LG ), Bekanntmachung der Neufassung vom 5. Juli 2007 sind zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den Unteren Landschaftsbehörden Beiräte zu bilden. 

Folgende Verbände und Vereinigungen sind bezüglich der personellen Zusammensetzung der Beiräte vorschlagsberechtigt.

  1. Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)
  2. Naturschutzbund Deutschland   Landesverband NRW (NABU)
  3. Bund für Umwelt  und Naturschutz Deutschland   Landesverband NRW (BUND)
  4. Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V
  5. Waldbauernverband NRW e. V.
  6. Landesjagdverband NRW e. V
  7. Landesfischereiverband Nordrhein
  8. Landesverband Gartenbau Rheinland e. V.
  9. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
  10. Landessportbund NRW e. V.
  11. Imkereiverband Rheinland e. V.

Zur Neuwahl des Beirates der Stadt Aachen werden die o. G. Verbände und Vereinigungen hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Personalvorschläge bis spätestens 31.Juli 2009 beim Oberbürgermeister   Untere Landschaftsbehörde  , Reumontstraße 1, 52058 Aachen, einzureichen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur solche Personen in den Beirat gewählt werden, die ihre Hauptwohnung in der Stadt Aachen haben.

Bedienstete der  Stadt Aachen dürfen dem Beirat nicht angehören.

Nach § 1 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom 22.10.1986, zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 03. Mai 2005, ist für die Wahl der Mitglieder des Beirates mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Das gleiche findet auf die zu wählenden Stellvertreter Anwendung.

Die Wahlvorschläge müssen dazu Angaben enthalten.

Seitens des Landesgemeinschaft Naturschutz  und Umwelt sind daher zwingend 6 Bewerber und 6 mögliche Stellvertreter, seitens des Naturschutzbundes Deutschland und des Bundes für Umwelt  und Naturschutz Deutschland sowie des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes jeweils 4 Bewerber und 4 Stellvertreter.

Für die übrigen Verbände bzw. Vereinigungen sind jeweils 2 Bewerber als Mitglied und 2 Bewerber als Stellvertreter zu benennen.

Aachen, den 31. April 2009

Stadt Aachen der
Oberbürgermeister
Fachbereich Umwelt
Untere Landschaftsbehörde

Herausgegeben am 04.06.2009