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Inhalt



Überblick über das Projekt

Aachen entwickelt sich dynamisch. Um sich auf diese zukünftigen Entwicklungen vorzubereiten und sie aktiv steuern und gestalten zu können, braucht die Stadt Aachen einen Masterplan. Dieser Masterplan ist ein Konzept für die Gesamtstadt, das in Zukunft als Orientierungsrahmen für die Aachener Stadtentwicklung dienen soll.

Dabei geht es unter anderem um Fragen wie:

  • Welche Auswirkungen hat eine stagnierende oder rückläufige Bevölkerungsentwicklung auf die Siedlungsentwicklung, die Stadterneuerung und die soziale Infrastruktur?
  • Welche Innovationen sind im Handlungsfeld Verkehr zu erwarten?
  • Was muss in der Stadtplanung getan werden, um negativen Auswirkungen des Klimawandels (z.B. Hitzestress) vorzubeugen?
  • Wo kann und soll in Aachen zukünftig gebaut werden?
  • Wo und wie müssen wertvolle Landschaftsräume gesichert werden?

Bereits existierende Planungen und Konzepte zu bestimmten Themen oder räumlichen Teilbereichen werden durch den Masterplan nicht ersetzt, sondern zusammengeführt. Vorhandene Planaussagen wurden – soweit erforderlich – fortgeschrieben und veraltete Plangrundlagen erneuert.

Mit dem Masterplan wurden vor allem Perspektiven und Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Stadt erarbeitet. Er ist ein "informelles" Planwerk (eine Leitlinie), das keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt, aber wichtige Orientierungen für die weitere Planung gibt.

Der Flächennutzungsplan ist im Gegensatz dazu verbindlich. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte kommunaler Bauleitplanung dar. Entsprechend reglementiert sind daher seine Inhalte.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen, mit dem der Rahmen für die Entwicklung der Stadt gesetzt wird, ist inzwischen knapp 40 Jahre alt. Er basiert noch auf Prognosen der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts und musste bereits mehr als 70 mal den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Es wurde daher Zeit, diesen Plan für die zukünftige räumliche Entwicklung Aachens zu aktualisieren und neu zu erstellen.

Der enge inhaltliche Zusammenhang zwischen Master- und Flächennutzungsplan legte es nahe, beide Pläne in einem zusammenhängenden Prozess zu erarbeiten. Anfang April 2010 begann die Arbeit an diesem doppelten Planwerk unter dem Titel AACHEN*2030. Als erster Schritt lag der Masterplan  vor, der im Dezember 2012 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen wurde.

Im Sommer 2014 wurde der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan Aachen*2030 öffentlich vorgestellt und die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt.

In der anschließenden Anpassungs- und Überarbeitungsphase erfolgten die Auswertung und Abwägung aller vorgebrachten Anregungen, Einwände und Bedenken zu einzelnen Flächen und Vorschläge für neu zu prüfende Flächen sowie die Aktualisierung und Aufbereitung von Daten und Untersuchungen. Auch haben sich neue Prüfaufträge ergeben, die weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich machten.

Aus der oben beschriebenen Überarbeitungsphase ist nun der Entwurf des Flächennutzungsplans hervorgegangen, dessen Offenlegung im März / April 2019 politisch beraten werden soll.

Weitere Informationen

Die Aufgabe
Der Arbeitsprozess
Dokumentenfundus