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Inhalt



Der Arbeitsprozess

Das Projekt Aachen*2030 umfasst einen mehrjährigen Arbeitsprozess. An dessen Ende soll neben dem fortschreibungsfähigen Masterplan ein genehmigungsfähiger Flächennutzungsplan stehen.

Während dieses gesamten Erarbeitungs-Zeitraums sollte für Interessierte jederzeit transparent sein, wie die Arbeiten verlaufen und auf welchem Wege Sie Meinungen und Hinweise mitteilen können. Darüber hinaus gab und gibt es eine Vielzahl von Beteiligungs- und Erörterungsangeboten:

  • Von Anfang an bilden Politik und Verwaltungsspitze eine Lenkungsgruppe, die strategische Orientierungsimpulse gibt;
  • Ebenfalls von Beginn der Arbeiten an wurde eine Verwaltungswerkstatt eingerichtet, in der alle Ressorts vertreten sind, die Einfluss auf die räumliche Entwicklung der Stadt nehmen;
  • Und nicht zuletzt wurden bereits frühzeitig Gespräche mit Persönlichkeiten aus der Aachener Stadtgesellschaft zu den Rahmenbedingungen und Perspektiven der hiesigen Stadtentwicklung geführt;
  • Einen großen Raum haben Fach- und Stadtteilwerkstätten eingenommen, in denen einzelne Themen und die besonderen Situationen in den Aachener Ortsteilen detailliert und aus unterschiedlichen Perspektiven erörtert wurden..

Der Arbeitsprozess umfasst insgesamt neun Etappen:

1 Ausgangspunkte/Synthese: In Aachen wurde selbstverständlich auch in der Vergangenheit auf vielfältige Weise geplant und entwickelt. Diese zahlreichen Vorarbeiten gilt es aufzuarbeiten, in Beziehung untereinander zu setzen und für die Weiterarbeit zu nutzen. Dieses »Anknüpfen« bezieht sich insbesondere auf frühere Leitbildprozesse, aber auch auf ein großes Spektrum weiterer Teil- und Fachplanungen sowie laufender Projektentwicklungen. Dabei sind nicht nur die wesentlichen Pläne, Programme und Beschlüsse von Politik und Verwaltung zu erfassen, sondern auch die aus der Sicht von Schlüsselakteuren der Stadtentwicklung zentralen Ausgangspunkte. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die regionale Einbindung – im Falle Aachens auch länderübergreifend –, die für die Stadtentwicklung in Zukunft eine noch weiter zunehmende Bedeutung haben wird.

In dieser Phase begann auch die Information der Öffentlichkeit über das Planungsvorhaben (Dokumentenfundus).

2 Eckpunkte/Szenarien: Als Zwischenergebnis wurde ein erstes »Eckpunktekonzept« vorgelegt und erörtert. Es diente dazu, Stärken, Schwächen, Entwicklungspotenziale und -ziele für Aachen zur Diskussion zu stellen und zugleich Konsensfelder, Konfliktbereiche und zu klärende Fragen zu identifizieren, die in der folgende Phase vertieft zu bearbeiten waren.

 3 Thematische und teilräumliche Vertiefung und Konkretisierung: Aufbauend auf den Ergebnissen der vorangegangenen Arbeitsschritte wurden in dieser Phase einzelne Themen und Teilräume Aachens vertiefter betrachtet. Diese Arbeit wurde durch Fach-Workshops und Stadtteilwerkstätten begleitet und nutzte deren Ergebnisse für die Weiterentwicklung der inhaltlichen Aussagen des Projektes Aachen*2030. Zugleich wurde mit dem für den Flächennutzungsplan vorgeschriebenen »Umwelt-Screening«, also der Betrachtung potenzieller Entwicklungsflächen unter Umweltgesichtspunkten begonnen. Ziel war es, ein Votum für wichtige Handlungsfelder der künftigen Stadtentwicklung zu erlangen, die den Entscheidungsträgern in der Politik als weitere Planungsgrundlage an die Hand gegeben werden konnte.

4 Entscheidungen: Die Ergebnisse aller Planungs- und Beteiligungsprozesse wurden in dieser zentralen Phase in einem Masterplan für die Gesamtstadt zusammengeführt und einzelne räumliche Aspekte vertiefend durchgearbeitet (Schwerpunkträume). Der Masterplan AACHEN*2030, der diese Ergebnisse beinhaltet, liegt inzwischen vor und wurde im Dezember 2012 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedet.

Inhaltliche Schwerpunkte dieses Masterplans, der zugleich ein Zwischenergebnis des Gesamtprozesses ist, sind

  • die allgemeinverständliche Darstellung der Entwicklungsziele,
  • die Darstellung beabsichtigter räumlich/funktionaler Entwicklungen u.a. in den Nutzungsbereichen Wohnen, Wirtschaft, Lebensumfeld, Mobilität, Freiraum und Umwelt,
  • die Verdeutlichung künftiger Handlungs- und Entwicklungsbereiche der Stadtentwicklung;
  • teilräumliche Darstellungen auf Stadtteilebene und knappe, prägnante Erläuterungen,
  • Vorschläge für die Umsetzung, den Einsatz des Konzepts als strategisches Steuerungsinstrument (einschließlich Vorstellungen zum weiteren Monitoring) sowie Leitprojekte als Impulse für die Stadtentwicklung.

5 Flächennutzungsplan Vorentwurf: Der Masterplan wird zugleich Grundlage des FNP sein, der die flächennutzungsbezogenen Ziele des Entwicklungskonzepts standortscharf konkretisiert. Es werden also aus den komplexen und auf viele Handlungsmöglichkeiten ausgerichteten Ergebnissen des Entwicklungskonzeptes die für die Flächennutzung relevanten Aussagen – etwa wie bei einem 'Rüttelsieb' – herausgefiltert und in eine vorläufige Darstellung der zukünftigen Flächennutzung im Aachener Stadtgebiet umgesetzt. Dieser Vorentwurf wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) der Öffentlichkeit, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden (auch grenzüberschreitend) in geeigneter Weise vorgestellt

6  Flächennutzungsplan-Entwurf: Auf Grundlage des Masterplans und des Vorentwurfs zum Flächennutzungsplan werden die Ergebnisse der Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ausgewertet, abgewogen und in eine Entwurfsfassung mit Begründung und Umweltbericht integriert.

7 Genehmigungsfähige Planfassung: Nach der Offenlage des Flächennutzungsplan-Entwurfs werden die neuen Anregungen geprüft und einer genehmigungsfähige Planfassung mit Begründung erstellt. Auch der Umweltbericht wird angepasst.

8 Genehmigung: Vorlage des Plans zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln

9 Bekanntmachung und Rechtskraft: Mit Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan rechtskräftig und kann von jedermann eingesehen werden.