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Letztes Kita-Jahr vor der Einschulung wird beitragsfrei

KiBiz Novelle: Letztes Kita Jahr wird beitragsfrei. (c) Stadt Aachen / Andreas HerrmannDer Landtag NRW hat am 22. Juli 2011 das „1. Gesetz zur Änderung des KiBiz (Kinderbildungsgesetz)“ beschlossen. Die Regelungen treten zum 1. August in Kraft. Unter anderem wird mit diesem Gesetz ab dem kommenden Kindergartenjahr das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt.

Im Gesetz heißt es konkret (§ 23 Abs III KiBiz):
"Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei."

Die Stadt Aachen wird diese Kinder – ausgehend vom Geburtsdatum – automatisch beitragsfrei stellen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Im Gesetz:
§ 35 Abs. 1 SchulG: "Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres."

Für das Kita-Jahr 2011/2012 bedeutet dies, dass alle Kinder, die vor dem 1. Oktober 2006 geboren sind, schulpflichtig werden und damit beitragsfrei sind. Nicht beitragsfrei sind selbstverständlich ältere Kinder, die einen Hort besuchen.

Umsetzung erst im Laufe des August möglich
Aber: Bedingt durch die erforderlichen, umfangreichen Arbeiten zur Umsetzung dieser Gesetzesnovelle und der sehr kurzen Vorlaufzeit, ist die Festsetzung und Bescheiderteilung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen erst im Laufe des Monats August möglich. Aufgrund der technischen Verknüpfung der Satzungsregelungen für die Kitas und für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) gilt dies auch für die Elternbeiträge beim Besuch der OGS. Die beiden Beitragstabellen sind technisch über die Geschwisterkindregelung miteinander verbunden. Aus diesem Grunde kann/konnte eine isoliert vorgezogene Verarbeitung der OGS-Beiträge nicht erfolgen.

Für Kinder, die auf Antrag vorzeitig eingeschult werden, ist ein separater Antrag auf Beitragsbefreiung erforderlich. Der zuständige Fachbereich Kinder, Jugend und Schule weist darauf hin, dass die Beitragsfreistellung für diese Kinder erst nach abgeschlossenem Antragsverfahren (vorzeitige Einschulung) erfolgen kann. Hiermit sind Antragskinder gemeint, die vorzeitig eingeschult werden sollen. Das Verfahren ist derzeit so, dass bis zum 15. November ein Antrag gestellt sein muss, über den erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt (nach Feststellung der Schultauglichkeit) positiv oder negativ entschieden wird.

Elternbeiträge für August und September werden zusammen voraussichtlich  zum 1. September abgebucht
Bei einer erteilten Einzugsermächtigung (Bankabruf) wird Anfang August keine Abbuchung erfolgen. Die Elternbeiträge für die Monate August und September werden zusammen voraussichtlich erst zum 1. September abgebucht werden. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, diesen erst nach erfolgter Bescheiderteilung anzupassen bzw. zu löschen. Sollte es hierdurch zu Überzahlungen kommen, werden die überzahlten Beträge selbstverständlich erstattet beziehungsweise verrechnet. Allerdings kann dies ebenfalls erst ab September erfolgen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das städtische Servicecenter Call Aachen unter der 0241/432-0.