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Windpark Münsterwald

Das Beteiligungsverfahren wurde am 19. Januar 2015 gestartet. Bis zum 18. Februar waren die Unterlagen an vier Standorten öffentlich ausgelegt: m Verwaltungsgebäude Marschiertor (Zimmer 400), im Bezirksamt Kornelimünster/Walheim (Sitzungssaal), in der Gemeindeverwaltung Roetgen (Rathaus Hauptstraße 55, Zimmer 20) und in der Verwaltung der belgischen Gemeinde Raeren (Bauamt, Hauptstraße 30).

Eine öffenliche Erörterung der gegen das Projekte vorgebrachten Einwände fand am Dienstag, 28. April, ab 10 Uhr in der Aula des Inda-Gymnasiums, Gangolfsweg 52 in Aachen-Kornelimünster statt.

Was ist geplant?

Die Windkraftanlagen sollen südlich von Schmidthof gebaut werden, fünf davon westlich, zwei östlich der Bundesstraße 258, hier auch Himmelsleiter genannt. Die STAWAG Solar GmbH will Anlagen des Typs Vestas V 112 errichten: mit 140 Meter Nabenhöhe, 112 Meter Rotordurchmesser, 196 Meter Gesamthöhe und einer Nennleistung von 3.300 Kilowatt. Sofern eine Genehmigung für die Anlagen erteilt wird, sollen sie im Jahr 2016 in Betrieb gehen, der Baubeginn wäre Ende 2015. Darüber hinaus lässt die STAWAG im Münsterwald ein Messsystem aufstellen, das in den nächsten Monaten die Windgeschwindigkeiten ermittelt.

Viele Unterlagen

Die Unterlagen umfassen Antragsformulare, topografische Karten, eine technische Beschreibung und amtliche Lagepläne, Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zum Aufkommen von Abfällen sowie zur Entwässerung von Niederschlägen.

Hinzu kommen Prognosen zum Schall und zum Schattenwurf, eine Beschreibung der Sicherheitseinrichtungen, ein Brandschutzkonzept, Unterlagen über die Standsicherheit der Türme, ein Gutachten über die baustatische Sicherheit des Maschinenhauses und der Rotorblätter und ein so genanntes Turbulenzgutachten.

Weiter liegen vor: ein Gutachten zum Artenschutz, eine gesonderte Untersuchung zum Vorkommen von Schwarzstorch und Rotmilan im Münsterwald und zu den von den Windkraftanlagen ausgehenden Auswirkungen auf die beiden Vogelarten.

Schließlich können sich Interessierte informieren über den landschaftspflegerischen Begleitplan, eine „Natura 2000“-Verträglichkeitsuntersuchung, eine Umweltverträglichkeitsstudie, ein Baugrundgutachten und ein Konzept der ökologischen Baubegleitung.

Öffentliche Bekanntmachung vom 10. Januar 2015 im Wortlaut (pdf)