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Windenergie

Die Stadt Aachen fördert die Nutzung der Windenergie innerhalb der Stadtgrenzen seit vielen Jahren und will will durch die Nutzung erneuerbarer Energien eine krisensichere, nachhaltige und (volks-)wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung gewährleisten. Dafür hat der Rat der Stadt Aachen mit dem Beschluss des Klimanotstands von Juli 2019 und dem Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) im August 2020 den Weg bereitet.

Die Stadt Aachen will in diesem Zusammenhang vor allem den Ausbau der Windenergie transparent und engagiert voranbringen. Dafür sollen im Flächennutzungsplan (FNP) insgesamt 19 sogenannte Windenergiegebiete dargestellt werden. Die dargestellten Gebiete sind aus Sicht der Verwaltung besonders geeignet für die stadt- und landschaftsverträgliche Errichtung von Windkraftanlagen. Daher sollen Windkraftanlagen künftig vorrangig innerhalb dieser Gebiete platziert werden.

Für die Darstellung von Windenergiegebieten ist eine Änderung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 erforderlich. Der Planungsausschuss hat sich mit dem Thema in seiner Sitzung im Februar 2023 befasst und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Änderung des FNP zu eröffnen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Weitere Hinweise zu den aktuellen Plänen: www.aachen.de/windkraft

Im Jahr 2016ff. 

Im Aachener Norden:

Zwei weitere Windkraftanlagen genehmigt

Die Stadt Aachen hat zwei weitere neue Windkraftanlagen auf der Windkonzentrationsfläche Aachen-Nord im Umfeld von Laurensberger Straße und Alter Heerler Weg genehmigt. Diese beiden Anlagen sollen auf Flächen des Stadtbezirks Laurensberg errichtet werden. Es handelt sich um die Windräder mit den Nummern 15 und 16 südöstlich vom Gewerbegebiet Avantis, etwa auf Höhe des Grenzübergangs zwischen Deutschland und den Niederlanden (Übersichtskarte - pdf).

Die beiden Anlagen haben eine Nennleistung von 2500 Kilowatt, eine Gesamthöhe von 199 Meter und dürfen ganztägig, also von Mitternacht bis Mitternacht, betrieben werden. Die Genehmigungsbescheide liegen vom 6. bis 20. Juni an verschiedenen öffentlichen Stellen in Aachen sowie in den niederländischen Gemeinden Kerkrade, Heerlen und Simpelveld aus.

Eine öffentliche Bekanntmachung mit ausführlichen Informationen zu den beiden neuen Windkraftanlagen wird am Samstag, 4. Juni, in den beiden Aachener Tageszeitungen, in den niederländischen Tageszeitungen Limburgs Dagblad und Dagblad De Limburger sowie auf den Internetseiten der Stadt Aachen veröffentlicht.

Bereits im Mai 2016 hatte die Stadt Aachen zwei neue Windkraftanlagen auf der Windkonzentrationsfläche Aachen-Nord genehmigt, etwas weiter nördlich, auf Flächen zwischen dem Gewerbegebiet Avantis und dem Stadtteil Horbach. Sie haben eine Nennleistung von 3300 Kilowatt, eine Gesamthöhe von 196 Meter und dürfen ebenfalls ganztägig betrieben werden.

Zu den Anlagen 15 und 16

Öffentliche Bekanntmachung für die Anlage 15 vom 4. Juni 2016

Öffentliche Bekanntmachung für die Anlage 16 vom 4. Juni 2016

   

Zu den Anlagen 13 und 14

Öffentliche Bekanntmachung vom 14. Mai 2016 (Anlagen 13 und 14, pdf)

Im Jahr 2015 

Münsterwald:

Stadt genehmigt sieben geplante Windräder

•    Die Stadt genehmigt die sieben geplanten Windenergieanlagen.
•    Die Antragstellerin hat viele Antragsunterlagen und Gutachten eingereicht.
•    Die Bescheide werden zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen hat Ende November 2015 die Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Münsterwald erteilt. Den Genehmigungen ging ein komplexes und umfangreiches, förmliches Verwaltungsverfahren voraus, an dem sich viele Einwender in schriftlicher Form und in einem öffentlichen Erörterungstermin Ende April dieses Jahres im Inda-Gymnasium beteiligt haben.

Die Antragstellerin hatte umfangreiche Gutachten zu den unterschiedlichsten Umweltthemen erstellt. Die gesamten Antragsunterlagen einschließlich der Gutachten wurden durch eine Vielzahl von Behörden geprüft. Die Behörden haben alle Einwendungen und Anregungen gesichtet und auf ihre Bedeutung für das Verfahren geprüft. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der vorliegenden Fakten wurden die Anträge beschieden. Dies ist auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen mit zahlreichen umfangreichen Nebenbestimmungen verbunden gewesen.

Das Genehmigungsverfahren, das immer wieder im Fokus des öffentlichen Interesses gestanden hat, endet mit der Zustellung der Bescheide an die Antragstellerin.

Die Genehmigung der Windenergieanlagen im Münsterwald wird in Kürze in Form einer öffentlichen Bekanntmachung in drei regionalen Tageszeitungen veröffentlicht: „Aachener Nachrichten“, „Aachener Zeitung“ und im belgischen „Grenzecho“.

Öffentliche Bekanntmachung vom 1. Dezember 2015

Genehmigungsbescheide vom 23. November 2015

  

Frühere Informationen über die Beteiligungsverfahren im Jahr 2015

Zwei Beteiligungsverfahren für die geplanten Windenergieanlagen im Münsterwald und in Laurensberg/Richterich sind im Laufe des Jahres 2015 gestartet worden. Weitere Informationen hierzu: