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Anmeldung zur Eheschließung



 

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Seit 1998 ist der Begriff des "Aufgebotes" weggefallen. Heute heißt es "Anmeldung zur Eheschließung". Den damals bekannten öffentlichen Aushang gibt es nicht mehr, jedoch hat das Standesamt weiterhin die im Personenstandsrecht verbindlich vorgeschriebene Aufgabe, die sogenannte Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln.

Zuständiges Standesamt
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten also eine Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, bietet es sich an, die Eheschließung auch dort anzumelden. Für das gesamte Stadtgebiet Aachen werden die Anmeldungen im Standesamt Krämerstraße 2a (neben dem Rathaus) entgegengenommen.

Wenn Sie bei uns heiraten wollen, ohne hier zu wohnen, geht auch das. Informieren Sie hierüber Ihr "Anmeldestandesamt" und auch uns rechtzeitig; das Anmeldestandesamt wird dann die Anmeldeunterlagen an uns weiterleiten.

Anmelde-Termin
Ihren Hochzeitstermin können Sie bereits 1 Jahr im Voraus reservieren (Tel.: 0241/432-3409). Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen. Oder anders ausgedrückt, ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Anmeldung haben Sie genau ein halbes Jahr lang Zeit, einen geeigneten Termin zu finden. Bei Auslandsbeteiligung gibt es allerdings auch einige Ausnahmen mit kürzerer Geltungsdauer.

Unterlagen
Formulare und Merkblätter zum Download:
Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Bevollmächtigung, Beitrittserklärung)

Damit ein Termin vereinbart werden kann, müssen verschiedene Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorliegen. Welche Unterlagen das sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen und Situationen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab.

Wenn ein Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist, ein Partner eine oder mehrere Vorehen hat,

  • ein Partner im Ausland geschieden worden ist,
  • ein Partner adoptiert ist,
  • ein Partner für ein oder mehrere Kinder das Sorgerecht hat,
  • ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,

um nur einige Beispiele zu nennen, sind auf den Einzelfall abgestellte Erfordernisse an Urkunden zu stellen.

Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen.

Um unnötige Mißverständnisse zu vermeiden, sollte die Beratung nach Möglichkeit persönlich und wenn möglich unter Anwesenheit beider Verlobten beim Standesamt stattfinden.

Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der beizubringenden Unterlagen verzichtet das Standesamt Aachen bewusst auf eine schematische Darstellung.

Zum Zweck einer umfassenden Vorabberatung bzw. für die konkrete Erledigung der Anmeldeformalitäten wird um Terminabstimmung gebeten.

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