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Bildungsscheck



 

Durch berufliche Weiterbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten erlernt, die für die berufliche Tätigkeit genutzt werden können. Auf diese Weise wird die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert.

Bildungsschecks decken einen Teil der Kosten für die berufliche Weiterbildung ab. Zielgruppe sind Beschäftigte in Nordrhein-Westfälischer Unternehmen. Insbesondere folgende Ausgaben können gefördert werden:

  • Gebühren für Bildungsangebote von Anbietern der beruflichen Weiterbildung
  • Gebühren für Prüfungen

Beschäftigte können einen Bildungsscheck entweder selbst beantragen oder sich an ihren Betrieb wenden. Wer an einem Bildungsscheck interessiert ist, kann sich auch von einer Bildungsberatungsstelle dazu beraten lassen. Die Bildungsberatungsstelle kann dann auch den Scheck ausstellen.

Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?

Betriebe mit höchstens 250 Mitarbeitern können jährlich einen Bildungsscheck erhalten, wenn die Beschäftigten zur folgenden Zielgruppe gehören:

  • seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten (ausgenommen Hochschulabsolventen),
  • befristet beschäftigt sind,
  • als Zeitarbeitnehmer/-innen arbeiten,
  • älter als 50 Jahre sind,
  • Berufsrückkehrende oder
  • keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Beschäftigte im Unternehmen, die der oben genannten Zielgruppe nicht angehören, können weiterhin alle zwei Jahre einen Bildungsscheck beantragen, wenn sie:

  • im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben

Weiterhin gilt, dass zuerst ein Bildungsscheck an eine Person aus der oben genannten Zielgruppe ausgegeben werden muss, bevor eine Person ohne diese Merkmalsausprägungen einen Bildungsscheck erhalten kann. Insgesamt können bis zu 20 Bildungsschecks statt wie bisher zehn pro Jahr für einen Betrieb ausgereicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens zehn Bildungsschecks für den oben genannten Personenkreis reserviert sind. Nach dem Tandemverfahren können dann zusätzlich zehn Bildungsschecks für Mitarbeiter beantragt werden, die nicht zu der genannten Zielgruppe gehören. Hierbei können die Bildungschecks auch für einzelne Mitarbeitertandems, das heißt ein Mitarbeiter der Zielgruppe und ein Beschäftigter der nicht zur Zielgruppe gehört, beantragt werden.

Kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können bis zu fünf Bildungsschecks für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, die im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Diese Regelung gilt auch für Existenzgründer in den ersten fünf Jahren, unabhängig vom Alter, Berufsausbildung und ihrem erlernten Beruf.

"Quick-Check-Bildungsscheck" - Prüfen Sie Ihre persönlichen Fördervoraussetzungen:

Im individuellen Zugang gelten zukünftig folgende Änderungen:

Nun können auch Beschäftigte aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten eine Weiterbildungsförderung persönlich beantragen, wenn diese

  • seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten (ausgenommen Hochschulabsolventen)
  • befristet beschäftigt sind
  • als Zeitarbeitnehmer/-innen arbeiten
  • älter als 50 Jahre sind oder
  • keine abgeschlossene Berufsausbildung haben

zukünftig jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang und zusätzlich einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten.

Berufstätige, die der oben genannten Beschäftigtengruppe nicht angehören, erhalten nach wie vor einen Bildungsscheck, wenn sie im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben.

Wer ist von der Weiterbildungsförderung ausgenommen?

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Wie kann gefördert werden?

  • Nach einer Beratung in einer der mehr als 175 Beratungsstellen in NRW können Interessierte oder Betriebe dort Bildungsschecks erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 50 Prozent der Teilnehmergebühren und Prüfungsgebühren, höchstens 500 Euro. Pro Zugang erhalten Beschäftigte in NRW maximal einen Bildungsscheck pro Kalenderjahr.

Bis wann ist der Bildungsscheck einzulösen?

  • Bildungsscheckinhaber haben den Scheck bis zu dem auf dem Scheck vermerkten Datum bei einem der auf dem Scheck aufgeführten Weiterbildungsanbieter einzulösen.
  • Die Weiterbildungsanbieter haben den Antrag zur Einlösung des Bildungsschecks bis spätestens sechs Monate nach Beratungsdatum zur Abrechnung bei der zuständigen Bezirksregierung (siehe hier, PDF) einzureichen.

Wo erhalten Weiterbildungsanbieter weitere Informationen zur Antragsstellung?

  • Bei der regional zuständigen Bezirksregierung.

Nähere Informationen

Anja Nixdorf
Stadt Aachen
Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten
fon: 0241 / 432-7611
fax: 0241 / 432-7699
anja.nixdorf@mail.aachen.de
www.bildungsscheck.nrw.de

 

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