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Bildungsprämie



 

Logo BildungsprämieWeiter mit der Bildungsprämie
Die zweite Förderphase hat begonnen. Ab sofort kann der Prämiengutschein wieder beantragt werden.

Das Bundwesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert das erfolgreiche Projekt um weitere zwei Jahre. Für die Bildungsprämie stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Seit Dezember 2008 zahlt sich die Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie Mit einem Prämiengutschein können Erwerbstätige – dazu gehören auch Selbstständige in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit(!) – Zuschüsse in Höhe bis zu 500 Euro zur beruflichen Weiterbildung erhalten.

Voraussetzung
Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren  Nachweis belegt werden können.

Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen Beratungsstelle, die es bundesweit gibt.

Was wird gefördert?
BildungsprämieDie Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Wer wird gefördert?
Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte und Selbständige.

Nicht gefördert werden:

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-BAföG) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre
  • Personen, die weniger als 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie kommen Sie an den Prämiengutschein?
Auch die Stadt Aachen, Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten ist wieder autorisierte Beratungsstelle für die Bildungsprämie. Lassen Sie sich beraten. Es zahlt sich aus. Bitte nehmen Sie für eine Terminvereinbarung Kontakt mit uns auf. Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihre Möglichkeiten.

Kontakt
Stadt Aachen
Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten
Anja Nixdorf
fon: 0241/432-7611
mail: anja.nixdorf@mail.aachen.de

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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