Im Jahr 1996 erhielten die Kreise und kreisfreien Städte erstmals die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV und sind seitdem gesetzlich dazu verpflichtet einen Nahverkehrsplan aufzustellen und alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Der Nahverkehrsplan übernimmt dabei die Aufgabe, einen Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV zu bilden, eine finanziell realistische Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV darzustellen sowie Grundlage für die Erteilung von Liniengenehmigungen zu sein. Wesentliche Inhalte beziehen sich auf die heute existierende Situation im ÖPNV und die Aufdeckung von Schwachstellen. Zudem wird geprüft, welche Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV umgesetzt werden sollten und wie diese finanziert werden könnten.
Im Jahr 1997 wurde erstmals ein Nahverkehrsplan für die Stadt Aachen in enger Zusammenarbeit der Stadtverwaltung und der Aachener Verkehrsunternehmen erstellt; 2004 wurde die erste Fortschreibung fertiggestellt.
Der Nahverkehrsplan für die Stadt Aachen stellt zu Beginn die allgemeinen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen dar. Weiterhin werden die Ziele und Rahmenvorgaben der Raumordnung und Landesplanung sowie die daraus abgeleiteten Ziele der Stadt Aachen im Bereich Stadtentwicklung, Umwelt- und Verkehrspolitik beschrieben. Zusätzlich werden Qualitätsanforderungen für den ÖPNV in Aachen aufgestellt. In einer ausführlichen Bestandsaufnahme wird die heutige verkehrliche Situation in Aachen und Umgebung in Bezug auf den ÖPNV beschrieben. In der nachfolgenden Zustandsanalyse werden die Zielvorgaben und Qualitätsanforderungen mit der Bestandsaufnahme abgeglichen und die momentane Situation bewertet. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des ÖPNV vorgeschlagen. Zuletzt wird ein Ausblick bezüglich der zukünftigen Finanzierung des Bus- und Bahnverkehrs gewährt.
Nahverkehrsplan, 1. Fortschreibung 2003 (PDF, 8 MB, 160 Seiten)
Anlagen (PDF, 2,4 MB, 57 Seiten)
