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Bewohnerparken in Aachen: Mehr Berechtigte bekommen einen Ausweis

Der Stadtrat hat am 11. Dezember beschlossen, dass in Aachen in Zukunft mehr Bewohnerinnen und Bewohner berechtigt sind, einen Ausweis fürs Bewohnerparken zu erhalten. Jeder Berechtigte erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug.
 
In den Genuss kommen zum Beispiel all die, die auch wirklich in der Parkzone mit Hauptwohnsitz gemeldet und deren  Autos in Aachen zugelassen sind, oder die, die ein Firmenfahrzeug dauerhaft dienstlich und privat nutzen und dies lohnsteuerwirksam nachweisen. Studierende einer Hoch- und Fachhochschule in Aachen und anderswo sowie Auszubildende, die ein Azubi-Abo für den Bus- und Bahnverkehr nachweisen können. Wer CarSharing-Fahrzeuge nutzt und nachweisen kann, dass er Mitglied einer entsprechenden Organisation ist, bekommt auch einen Ausweis.  
 
Schließlich können Familienangehörige und nahestehende Personen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie müssen nachweisen, dass sie zu Hause eine pflegebedürftige Person unterstützen, die in einer Bewohnerparkzone lebt und gemeldet ist. In diesem Fall bezieht sich die Ausnahmegenehmigung auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person. Die Genehmigung kann über das Serviceportal der Stadt Aachen online oder aber bei der Verkehrsbehörde der Stadt Aachen (Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße 20) persönlich beantragt werden.
 
Der jüngsten Entscheidung des Stadtrats ist ein einjähriges Pilotprojekt in den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ im Frankenberger Viertel mit einem größer gefassten Kreis von Berechtigten vorausgegangen. Als neue Nutzergruppen waren Studierende, die an auswärtigen Hochschulen eingeschrieben sind, Auszubildende und pflegende Angehörige dazugekommen. Die Fachverwaltung sollte zum Ende der Projektzeit zwei Fragen beantworten: Wie ist das erweiterte Angebot angenommen worden und ist dieses Modell auf alle Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet übertragbar?
 
Im Frankenberger Viertel sind rund 11.700 Haushalte und etwa 17.000 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet. Von Ende Oktober 2018 bis Ende Oktober 2019 wurden 3060 Bewohnerparkausweise in der Zone „V“ und 1852 Ausweise in der Zone „Z“ ausgegeben. Danach gab es Ende Oktober dieses Jahres 4912 gültige Bewohnerparkausweise im Frankenberger Viertel.  
 
Davon sind 18 Ausweise auf die neuen Berechtigtengruppen entfallen, darunter drei Ausweise für Studierende, die nicht an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule eingeschrieben sind, elf Ausweise für Auszubildende und vier Ausweise für pflegende Angehörige.  
 
Die Nachfrage nach zusätzlichen Ausweisen im Frankenberger Viertel hat sich also stark in Grenzen gehalten. Auf Grundlage aller Erkenntnisse des aufs Frankenberger Viertel begrenzten Projekts empfahl die Fachverwaltung der Politik, das neue Modell mit mehr Berechtigten auf alle Bewohnerparkzonen in Aachen auszuweiten.    
      
   
Quelle: Stadt Aachen, Presseinformation vom 18. Dezember 2019