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Inhalt



Bewohnerparkausweise

Bewohnerparkausweis_2013

Voraussetzungen und Gebühr

  • Hauptwohnsitz innerhalb der jeweiligen Parkzone und
  • Zulassung des Fahrzeuges auf den Antragsteller innerhalb der Parkzone

Ausnahme bei abweichendem Halter: Nur bei Firmenfahrzeugen, wenn die private Nutzung steuerlich berücksichtigt wird, und bei Studierenden, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird. Zudem bei Auszubildenden, die ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kraftfahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, gilt das Bewohnerparkrecht innerhalb der jeweiligen Parkzone seines Hauptwohnsitzes nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisationen.

Für die Ausstellung des Ausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30,- Euro bei einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstellung erhoben. Grundlage für die Gebührenerhebung ist Gebühren-Nr. 265 der Anlage 1 zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Jeder anspruchsberechtigte Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.

 

Antrag

Bewohnerparkausweis/print@home

Online

Sie können Ihren Bewohnerparkausweis jetzt nicht nur online beantragen, sondern auch Zuhause ausdrucken.

Antrag online

Persönlich

Bitte wenden Sie sich an folgende Einrichtungen:

Bürgerservice Bahnhofplatz / Bürgerservice Katschhof
Bezirksamt Brand
Bezirksamt Eilendorf
Bezirksamt Haaren
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Bezirksamt Laurensberg
Bezirksamt Richterich

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Bei Vorliegen der Voraussetzungen und nach Entrichtung der Gebühr wird der Ausweis sofort ausgestellt. Bei einem Verlängerungsantrag sind die Unterlagen ebenfalls vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag frühestens ein Monat vor Ablauf Ihres bisherigen Bewohnerparkausweises gestellt werden kann.

 

Änderungen

Bei Wechsel der Parkzone nach Umzug oder Austausch des Fahrzeuges kann der Ausweis geändert werden. Die Gebühr dafür beträgt 10 €. Die Antragsunterlagen müssen vorgelegt werden.

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