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Handwerkerparkausweis, Parkausweis für soziale Dienste

Die Regularien für das Erlangen der Parkausweise haben sich verändert.

Ab sofort gibt es Parkausweise für das Stadtgebiet Aachen, für den Regierungsbezirk Köln oder das Land Nordrhein-Westfalen. Die Ausweise können in den Kommunen beantragt werden, in denen die Betriebe ihren offiziellen Betriebssitz haben oder nachweislich dort tätig sind.

Die Ausweise gelten für ein Jahr ab Ausstellungsdatum bis zum Monatsende.

Es werden bis zu maximal 5 Kennzeichen in den Ausweisen eingetragen. Es ist immer das Original im Fahrzeug auszulegen. Wer mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen möchte, muss entsprechend mehrere Ausweise beantragen. 

Die Ausweise kosten pro Fahrzeug:

Handwerkerparkausweise

  • Stadtgebiet Aachen - 120,- €
  • Regierungsbezirk Köln - 180,- €
  • Land NRW - 300,- €

Parkausweise für soziale Dienste

  • Stadtgebiet Aachen - 155,- €
  • Regierungsbezirk Köln - 180,- €
  • Land NRW - 300,- €

Die Ausweise berechtigen 

  • zum Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen
  • zum Parken auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • zum Parken auf Bewohnerparkplätzen