Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Die bei der Brennholzversteigerung mitbietenden Holzinteressenten müssen folgende Voraussetzungen auf alle Fälle erfüllen:
- Sie weisen vor Ort nach, dass sie an einer Motorsägenschulung nach den gültigen Standards teilgenommen haben. Dazu gehören die Standards der einschlägigen Berufsgenossenschaften und des NRW-Landesbetriebs Wald und Holz. Ohne diesen Nachweis wird kein Zuschlag erteilt.
- Sie sind keine gewerblichen Brennholznutzer und werden in den jeweiligen Wintermonaten kein Brennholz aus dem Gemeindeforstamt Aachen beziehen.
- Sie verfügen über eine vollständige Körperschutzausrüstung (Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz) und über eine Motorsäge.
- Sie verfügen über ein geeignetes Transportmittel, zum Beispiel einen PKW-Anhänger. Der Kofferraum eines PKW, auch eines Kombis, ist ungeeignet.
- Um Unfälle zu vermeiden, müssen sie das Holz in Begleitung einer zweiten Person aufarbeiten.
- Sie verpflichten sich, die Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.3) einzuhalten.
- Es darf nur biologisch abbaubares Kettenhaftöl verwendet werden.