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Inhalt



Einzelbäume und Hecken

Baumfällung im Garten: Wann kann ich meine Bäume im Garten fällen?

Baumfällung: es gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen, die Zuständigkeit liegt hier bei der "Unteren Naturschutzbehörde" der Stadt Aachen. Baumschutzsatzung der Stadt Aachen

   

Gehölze, Hecken: Wann dürfen sie geschnitten werden und wie? 

Generell dürfen vom 1. März bis 30. September keine Gehölze, Hecken und anderes mehr stark zurückgeschnitten werden, so dass ihr Charakter verändert wird. Das heißt: nur der Jahresaustrieb darf auch während dieser Zeit zurückgeschnitten werden.

BNatSchG § 39 Abs. 5 (2)

   

Bekomme ich am Forstamt Mai- oder Weihnachtsbäume?

Das Forstamt verkauft keine Mai- und Weihnachtsbäume. Wir können lediglich auf Anfrage an entsprechende Händler und Verkaufsstellen verweisen. Es ist allerdings verboten, selbst loszugehen und einen Baum im Wald oder an den Straßen zu schlagen.

   

Bekomme ich am Forstamt Brennholz?        

Das Forstamt verkauft kein fertig zugeschnittenes Brennholz. Ganze Stämme zum Selber-Einschneiden gibt es nur bei unserer alljährlichen Brennholzversteigerung, die normalerweise im Dezember stattfindet. Die Veranstaltung wird rund zwei Wochen vorher in der Zeitung und im Internet www.aachen.de angekündigt. So genannte Lesescheine, die früher das Holz sammeln im Wald erlaubten, gibt es nicht mehr. Bei Interesse an großen Brennholzlosen für den gewerblichen Bereich können Interessierte gerne das Gemeindeforstamt ansprechen: Telefon 0241 432-3691.