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Naturschutz/Sammeln/Wildtiere

Naturschutzgebiet: Woran erkenne ich ein Naturschutzgebiet?

Naturschutzschild Es ist dreieckig, grün umrandet, und zeigt den Schriftzug "Naturschutzgebiet" sowie eine Silhouette eines Greifvogels. Sobald Sie dieses Schild sehen, dürfen Sie die sämtliche Flächen im Aachener Wald (Wald-, Wiesen-, Wasserflächen, etc.) abseits der Wege nicht mehr betreten. Es gilt ein absolutes Betretungsverbot. Hunde müssen in diesen Gebieten auch auf den Wegen angeleint werden.   

Jedes Naturschutzgebiet (NSG) hat eine eigene Schutzverordnung mit den entsprechenden Schutzzwecken. Das größte NSG auf Aachener Stadtgebiet ist der Brander Wald und das älteste der Klauserwald.

§ 23 BNatSchG

  

Pflanzen, Pflanzenteile und anderes: Darf ich so etwas aus der freien Natur mitnehmen?

Aus Naturschutzgründen sollte man keine Pflanzen oder Pflanzenteile aus der freien Natur abreißen. Trotzdem gilt auch hier das Aneignungsrecht durch jedermann sofern die betreffenden Pflanzen nicht zu den besonders geschützten Arten gehören. Bei ungeschützten Pflanzen gilt auch hier wieder maximal "ein Handstrauß".

LG §61 (2)

   

Pilze sammeln: Darf ich sie im Wald sammeln?

Ja, generell dürfen im Wald Pilze für den Eigenbedarf (Richtmaß rund ein bis zwei Kilogramm pro Person) gesammelt werden, dies gilt auch für andere Waldfrüchte. Das Sammeln von Mengen, die über den Eigenbedarf hinaus gehen ist allerdings strafbar.  Um sich selbst und die Natur zu schützen sollten Sie nur Früchte und Pilze entnehmen, die sie genau kennen und auch verwerten können. (siehe auch Kapitel Betretungsrechte)

§ 39 Abs. 3 BNatSchG

  

Holzsammlung: Darf ich aus dem Wald Stöcke, Zweige und Pflanzenteile mitnehmen?  

Das Aneignungsrecht durch jedermann im Wald umfasst maximal: einen "Handstrauß" (Faustregel so viel man zwischen Daumen und Zeigefinger fassen kann und alles was am Boden liegt, mit Ausnahme von bearbeitetem Holz, darunter  Brennholz und Langholz ohne Kronen), und ausschließlich für den eigenen Gebrauch. Alles darüber hinaus ist strafbar. Den so genannten Leseschein fürs Sammeln von Holz im Wald gibt es nicht mehr. Einmal im Jahr veranstaltet das Forstamt der Stadt Aachen eine Brennholzversteigerung (weitere Infos).    

  

Kastanien und Eicheln: Wo kann man mühsam gesammeltes Gut abgeben?

Leider nirgendwo! Am besten wäre die Früchte im Wald zu belassen. Wildtiere wissen genau wo ihre Nahrungsquellen sind und suchen sie auch auf, auch wenn dies erst Wochen später erfolgt.

  

Wildtiere: Darf ich die mit nach Hause nehmen? 

Mitnehmen: Bitte nie mitnehmen!. Die meisten Wildtiere in Aachen und Umgebung unterliegen dem Jagdrecht und stehen damit dem Jagdausübungsberechtigten zu, das Mitnehmen könnte als Wilderei ausgelegt werden. Dies gilt auch für tote, verletzte oder augenscheinlich verlassene Jungtiere.

Wichtig: immer den entsprechenden Jagdausübungsberechtigten bzw. das Forstamt informieren, wenn ein verletztes oder totes Wildtier gefunden wurde.      

BNatSchG § 39 Abs. 2 (FFH-Richtlinie Anhang V) und § 44
BJagdG § 2 und § 3
LJG NRW § 25