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Freizeitgestaltung und Veranstaltungen

Was ist zu beachten bei Veranstaltungen im Wald?

Organisierte Veranstaltungen (außer zum Zwecke der Erholung) müssen dem Forstamt rechtzeitig (rund vier bis sechs Wochen vorher) angezeigt und von diesem genehmigt werden. Es reicht eine formlose Anfrage mit einer Beschreibung der Veranstaltung, Mitteilung der Dauer, der voraussichtlichen Teilnehmeranzahl und der Wegstrecke (Karte!).      

LFoG § 2 Abs. 4

  

Feuer, Grillen, Rauchen: Was muss ich beachten?

Das Rauchen im Wald ist von Anfang März bis Ende Oktober verboten und muss auf die Zeit von Anfang November bis Ende Februar beschränkt werden.

Das Grillen ist das ganze Jahr über nur auf den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Die Waldgrillplätze können beim Gemeindeforstamt Aachen angemietet werden: Telefon 0241 432-36611

Im Wald und im Abstand von weniger als 100 Meter vom Waldrand sind folgende Dinge verboten: grillen, leicht entzündliche Stoffe lagern, offene Feuer anzünden oder unterhalten.        

LFoG § 47 StGB § 306 f.

   

Reiten: Wo und wann darf ich im Wald reiten?       

  • Wann? Wenn man ein Reitkennzeichen mit der entsprechenden Jahresplakette beim Forstamt (Tel. 0241 432-36611) oder bei der StädteRegion (Tel. 0241-5198-2585) gekauft hat. Die Plakette bitte immer dort kaufen, wo die Reiterin oder der Reiter mit erstem Wohnsitz gemeldet ist.

LG NRW § 50 ff.