Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen




Inhalt



Was müssen Fahrzeughalter im Einzelnen tun?

1. Dieselfahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten.
2. Nachrüstung durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigen lassen.
3. Technische Verbesserung und insbesondere das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (offiziell:  „Zulassungsbescheinigung Teil I“) eintragen lassen.
4. Über das Online-Formular die Antragsdaten eingeben und an das BAFA übermitteln, anschließend das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA senden.
5. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Das Online-Antragsformular sowie eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel finden Interessierte auf der Internetseite des BAFA unter: http://www.bafa.de/ unter dem Stichworten „Weitere Aufgaben“ und „Partikelminderungssysteme“.