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8. Welche Regeln gelten für Oldtimer...

... welche für ausländische Oldtimer ohne H-Kennzeichen (z.B. H-Kennzeichen statt grüner Plakette)?

In Deutschland sind Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter "07-Nummer" nach bundesgesetzlichen Regelungen  vom Fahrverbot ausgenommen und dürfen auch ohne grüne Plakette in der Umweltzone fahren (siehe in 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), Anhang 3 zu § 2 Absatz 3, Ziffer 10.).

Grundsätzlich gilt diese Ausnahme auch für ausländische Oldtimer, wenn sie laut 35. BImSchV "gleichwertige Anforderungen" erfüllen. Gleichwertig bedeutet, dass sie eine Oltimeranerkennung nach den gesetzlichen Auflagen ihres Heimatlandes haben müssen. In den Niederlanden werden Kraftfahrzeuge als Oldtimer anerkannt, wenn sie ein Mindestalter von 40 Jahren haben, in Belgien ist die Grenze inzwischen auf ein Mindestalter von 30 Jahren angehoben worden.

Bei Fahrzeugen mit einem belgischen Kennzeichen ist ein „O“ der eigentlichen Kennziffer auf dem Schild vorangestellt, in den Niederlanden sind Oldtimer-Kennzeichen häufig in schwarz gehalten.