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Lärmschutzaktionsplan (LAP) der Stadt Aachen

Die Stadt Aachen hat im Mai 2013 einen Lärmaktionsplan (pdf-Fassung) veröffentlicht. Dieser wird nun aktualisiert und an die bereits durchgeführten Maßnahmen angepasst.

Lärm gilt in zahlreichen Städten und Ballungsräumen der Bundesrepublik als eines der größten Umweltprobleme. Er mindert Lebensqualität, beeinflusst Gesundheit und Wohlbefinden und ist ein Faktor für die Bewertung von (Wohn-) Immobilien.

Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben die Lärmbelastung für viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten 20 Jahren kontinuierlich erhöht. Während andere Umweltbelastungen tendenziell sinken, fühlen sich über 60 Prozent der Bevölkerung durch Lärm belästigt. Daher wird Lärmprävention und -bekämpfung immer wichtiger.    

Lärmaktionsplan schützt!

Maßgeblich für die kommunale Lärmaktionsplanung ist der "Umgebungslärm" im Sinne der Richtlinie der EU-Richtlinie 2002/49/EG). Der Umgebungslärm geht hauptsächlich von Autos, LKW und von Eisenbahnen, Flugzeugen und von Industriegeländen aus.

Danach sind in Aachen 15 Prozent der Einwohner*innen tagsüber Lärmemissionen oberhalb von 65 dB(A) ausgesetzt, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder die eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen können. 59 Prozent sind über Tag teilweise oder potenziell belästigendem Lärm ausgesetzt, 39 Prozent sind hohen Lärmbelastungen während der Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausgesetzt. Auf der Grundlage dieser Ermittlung der Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen wurde eine Liste besonders verlärmter Straßenzüge erstellt, Lärmminderungsmaßnahmen sollen kurz- und mittelfristig durchgeführt werden.

Vieles schon geschehen, vieles noch geplant

Viele Maßnahmen in der Innenstadt und in den Ortsteilen sind bereits abgeschlossen, auch Lärmminderungsmaßnahmen an den Bundesautobahnen (Zuständigkeit beim Land NRW)  und entlang der Bahnstrecken (Zuständigkeit beim Eisenbahnbundesamt).

Die langfristige Strategie zur Lärmminderung besteht aus einem Bündel zielgerichteter Maßnahmen: z.B. dem Einbau von lärmmindernden Straßenbelägen, Lärmvorsorge in der Bauleitplanung und Programmen zur Änderung des Mobilitätsverhaltens sowie Verkehrssteuerung. Auch Jobtickets, Elektromobilität, Fahrradverleih und eine fahrradfreundliche Infrastruktur reduzieren verkehrsbedingte Lärmbelastungen.

Lärmminderung ist eine langfristige kommunale Aufgabe!

Die Lärmsituation muss regelmäßig erfasst, die Bürgerinnen und Bürger sollen mit einbezogen und neue Maßnahmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und finanziellen Vorgaben durchgeführt werden.

   

Zuständige Bundes- und Landesbehörden:

Lärm an Bundes- und Landesstraßen – Straßen NRW

Lärm an Schienenwegen – Eisenbahn-Bundesamt

Nach der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) sind die Kommunen verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung (LAP) zum Schutz der Bürger*innen durchzuführen. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ist durch das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) nach §47 d vorgeschrieben.

Dies gilt insbesondere für:

  • Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und der Großflughäfen,

und

  • Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern.

    

Die Stadt Aachen führt nun die Lärmaktionsplanung mit Beteiligung der Bürger*innen als Befragung vom 21. November bis 5. Januar 2020.

Basis für die LAP ist die Lärmkartierung aus dem Jahr 2018, die aktualisierte Lärmkarten der Stadt zur Verfügung stellt. Die 34. BImSchV regelt die Kartierung von Umgebungslärm und konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten nach Paragraf 47c des BImSchG. Sie definiert, wie Lärm bemessen wird und beinhaltet Aussagen zur Datenerhebung. Weiterhin sind die Information der Öffentlichkeit und die Übermittlung der Lärmkarten geregelt. Die Lärmkarten werden gemäß Vorgaben der  Verordnung über die Lärmkartierung – 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)” ausschließlich berechnet (Modellrechnung).

  

Einzelnorm BImSchG 47d (PDF)

Umgebungslärm-Richtlinie der Europäischen Union (PDF)

Umgebungslärm-Richtlinie - Internetseite des Umweltbundesamtes