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Schutz weiterer Wasservorkommen



 

Es gibt vier Trinkwasserschutzgebiete im Stadtgebiet Aachen. Diese Restriktionsflächen machen etwa 5 Prozent der Gesamtfläche des Stadtgebiets aus. Die Schutzgebiete sind in die Schutzzonen I, II und III gegliedert, in denen verschieden strikte Schutzmaßnahmen gelten. In der Schutzzone III, wo eine Neubebauung möglich wäre, sollte auf diese weitgehend verzichtet werden, um Grundwasseranreichungen in diesen Gebieten zu ermöglichen.

   

Schutzgebiet / Wasserwerk

max. erlaubte Entnahme-
menge

Reale Entnahme-
menge (1999)

Fläche des Schutzgebietes

Rechtsstatus
(VO=Verordnung)

Gültigkeit des Wasserrechts
(bis ins Jahr)

Reichswald

1,8 Mio.

1,2 Mio.

535,74

VO

2038

Brandenburg

3,8 Mio.

1,8 Mio.

106,15

VO

Neufestsetzung

Eicher Stollen

1,8 Mi.o

0,9 Mio.

465,2

VO

Neufestsetzung

Schmithof

2,2 Mio.

1,0 Mio.

360,41

VO

2038

Gesamt:

9,6 Mio.

4,9 Mio.

1467,5

 

 

   

Belastung frühzeitig vermeiden
Jegliche Art von Belastungsquellen (z. B. Altlasten, Überdüngung) innerhalb der Trinkwasserschutzgebiete, die einen Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser ermöglichen, stellen generell ein Gefahrenpotential für das Trinkwasser dar. Zukünftig gilt es, dieses Potenzial schon in der Planung zu vermeiden oder zu minimieren.

   

Regelmäßige Überprüfung
Regelmäßig durchgeführte Untersuchungen des geförderten Grundwassers (Rohwasserrichtlinie NRW vom 12.03.1991) und die Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung vom 5.12.1990 gewährleisten die Qualität des aus den Aachener Grundwasservorkommen geförderten Trinkwassers.

   

Schutz der Thermalquellen und Mineralwasservorkommen
Eines über die unmittelbaren Quellbereiche hinausgehenden Schutzes bedürfen auch die beiden Aachener Thermalwasservorkommen. Aachen besitzt eine lange Tradition als Kur- und Badestadt; diese begann mit der Römerzeit (römisches Militärbad im 1. Jahrhundert) und reicht über Karl den Großen, die Zeit der Renaissance und den Ausbau Aachens zur europäischen Badestadt im ausgehenden 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart (MONHEIM 1989). Angesichts ihrer Bedeutung für die Stadthistorie und auch als Wirtschaftsfaktor kommt den Thermalquellen besondere Bedeutung zu. Die qualitativen Anforderungen an das als Heilmittel, zu Kur- und Badezwecken sowie als Mineral- und Tafelwasser genutzte Thermalwasser liegen sogar noch über denen für Trinkwasser; die natürliche Reinheit des Thermalwassers ist insofern oberstes Gebot.

Da die heißen Quellen fast durchgängig im Innenbereich der Stadt liegen, stehen den hohen Schutzanforderungen, die sich aus der Nutzung der Quellen und ihren komplizierten und größtenteils unbekannten hydrogeologischen Verhältnissen ergeben die für einen Siedlungsbereich typischen Nutzungsanforderungen entgegen. Es ist daher zu fordern, dass in diesen Bereichen der Status quo der städtebaulichen Nutzung erhalten wird; Baulücken sollten nur behutsam und grundwasserverträglich geschlossen werden. Entsiegelungen größeren Umfangs werden - zumindest im quellnahen Bereich - nicht empfohlen, damit keine oberflächennahen Schadstoffe (z. B. aus Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen) durch Elution in die thermalwasserführenden Schichten eindringen können.

Aachener Thermalquellen
Aachener Thermalquellen bei wikipedia.de