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Offenlegung der Vorschlagsliste für die Jugendschöffen

Offenlegung der Vorschlagsliste für die Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018

Entsprechend dem AV des Justizministeriums ( 3221 - I B2)  und dem RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familien , Frauen und Integration (313-6153) vom 4.3.2009 – JMBl. NRW S 70 – in der Fassung vom 22.2.2011  wurde die Vorschlagsliste der durch das Jugendamt der Stadt Aachen vorzuschlagenden Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 beim Amtsgericht Aachen vom Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 4.6.2013 förmlich festgestellt.

Diese Liste liegt in der Zeit vom 8.7.2013 bis 12.7.2013 beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen, Verwaltungsgebäude Mozartstraße 2-10, 52064 Aachen, Zimmer 15, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 19.7.2013 schriftlich oder zu Protokoll bei der vorbezeichneten Dienststelle geltend gemacht werden.

Aachen, den 13.6.2013

Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
- FB 45/610 -

In Vertretung

R o m b e y
Stadtdirektor

 

Herausgegeben am 22.06.2013