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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 02.03.2011 vom 09.11.2011

Aufgrund des § 6 Abs. 1und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW)  vom 16.11.2006 (GV.NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113)  und § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden ( Ordnungsbehördengesetz - OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Art. 9 Zweites BefristungsÄndG IM vom 08.12.2009 (GV. NRW. S. 765, ber. S. 793) wird von der Stadt Aachen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 09.11.2011  folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

§ 1

§ 1 Ziffer 1 wird wie folgt neu gefasst:

am 03.04.2011, 23.10.2011 und 11.12.2011 im Stadtbezirk Aachen-Brand;

§ 2

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

 

Die vorstehende Verordnung wird hiermit verkündet.

Aachen, den 09.11.2011                                                                                        

 

Philipp
Oberbürgermeister

Herausgegeben am 15.11.2011