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Entnahme von Thermalwasser

Die Rheumaklinik Aachen, Franziskus Kliniken gGmbH, Burtscheider Markt 24, 52066 Aachen, hat beantragt, ihr für die Entnahme von Thermalwasser aus der Landesbadquelle eine gehobene Erlaubnis zu erteilen.

Die Landesbadquelle befindet sich im Keller der Rheumaklinik Aachen am Burtscheider Markt. Die Franziskus Kliniken gGmbH ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Burtscheid, Flur 2, Flurstück 1153, auf dem sich die Quellfassung der Landesbadquelle befindet.

Die beantragte Thermalwasserentnahme dient dem Schutz der Thermalwasserqualität durch kontrollierte Ableitung bei Einhaltung eines konstanten Quellwasserspiegels von 167,80 m ü. NN. Daraus ergibt sich eine beantragte Entnahmemenge von:

maximal                60 m3 / Stunde

maximal                1.440 m3 / Tag

maximal                530.000 m3 / Jahr

Das genutzte Thermalwasser wird im Rehabilitations- und Badebetrieb verwendet und teilweise an die Stadt Aachen und das Schwertbad weitergeleitet.

Aufgrund §§  25a, 143 und 148 Landeswassergesetz ( LWG ) in der derzeit gültigen Fassung wird dieser Antrag hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Erlaubnisantrag und die dazu gehörenden Pläne ( Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen ), aus denen sich Art und Umfang des Unternehmen ergibt, liegen einen Monat lang in der Zeit vom 12.10.2009 bis 11.11.2009 beim Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage, Zimmer 400, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, mittwochs bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen die beantragte gehobene Erlaubnis können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 25.11.2009, schriftlich oder zur Niederschrift  beim Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde, Verwaltungsgebäude Reumontstraße 1, 52064 Aachen, erhoben werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen in einem noch festzusetzenden Termin erörtert. Zu diesem Erörterungstermin werden die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich eingeladen.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Die Reha – Klinik Schwertbad, Betriebsgesellschaft Schwertbad GmbH, Benediktinerstraße 23, 52066 Aachen, hat beantragt, ihr für die Entnahme von Thermalwasser aus der Schwertbadquelle eine gehobene Erlaubnis zu erteilen.

Die Schwertbadquelle befindet sich im Keller des Stammhauses der Reha – Klinik Schwertbad am Burtscheider Markt. Die Reha – Klinik Schwertbad ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Burtscheid, Flur 2, Flurstück 1678, auf dem sich die Quellfassung der Schwertbadquelle befindet.

Die beantragte Thermalwasserentnahme dient dem Schutz der Thermalwasserqualität durch kontrollierte Ableitung bei Einhaltung eines konstanten Quellwasserspiegels von 167,3 bis 167,11 m ü. NN. Daraus ergibt sich eine beantragte Entnahmemenge von:

maximal                  2 m3 / Stunde

maximal                  48 m3 / Tag

maximal                  17.520 m3 / Jahr

Das genutzte Thermalwasser wird im Rehabilitations- und Badebetrieb verwendet.

Aufgrund §§  25a, 143 und 148 Landeswassergesetz ( LWG ) in der derzeit gültigen Fassung wird dieser Antrag hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Erlaubnisantrag und die dazu gehörenden Pläne ( Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen ), aus denen sich Art und Umfang des Unternehmen ergibt, liegen einen Monat lang in der Zeit vom 12.10.2009 bis 11.11.2009 beim Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage, Zimmer 400, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, mittwochs bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen die beantragte gehobene Erlaubnis können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 25.11.2009, schriftlich oder zur Niederschrift  beim Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde, Verwaltungsgebäude Reumontstraße 1, 52064 Aachen, erhoben werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen in einem noch festzusetzenden Termin erörtert. Zu diesem Erörterungstermin werden die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich eingeladen.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Stadt Aachen'
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Umwelt
Untere Wasserbehörde

Herausgegeben am 03.10.2009