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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über die Unterschutzstellung des Denkmalbereiches "Innenstadt"

Gemäß § 71 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den seither ergangenen Änderungen wird bekannt gemacht, dass die am 07.05.2009 beschlossenen Umlegungsregelungen für die Grundstücke

Gemarkung Eilendorf, Flur 6, Flurstück 47
Gemarkung Eilendorf, Flur 6, Flurstück 71 und 74
Gemarkung Eilendorf, Flur 6, Flurstück 64
Gemarkung Eilendorf, Flur 6, Flurstück 633

am 22.05.2009 unanfechtbar geworden sind.

Sowie die am 07.05.2009 beschlossenen Umlegungsregelungen für die Grundstücke

Gemarkung Eilendorf, Flur 6, Flurstück 447, 632 und 760
Gemarkung Eilendorf, Flur 6, Flurstück 47, 48, 49, 63, 268, 569, 570, 666, 668, 737, 774, 775 und 776

am 20.05.2009 unanfechtbar geworden sind.

Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den in den getroffenen Umlegungsregelungen vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Aachen, den 29.05.2009

Im Auftrag

Walter Tornow                          (Dienstsiegel)

Herausgegeben am 02.06.2009