Aufforderung der Wehrpflichtigen
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1990
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WpflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WpflG).
Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1990 die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WpflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachsteheden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden:
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
- Wehrerfassungsstelle -FB 32/20 -
Römerstr. 10
52058 Aachen
Öffnungszeiten:
montags, dienstags und donnerstags 07.30 - 15.00 Uhr
mittwochs 07.30 - 18.00 Uhr
freitags 07.30 - 12.00 Uhr
Diese Aufforderung wendet sich insbesondere an Personen ohne festen Wohnsitz, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.
Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entsprechenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.
Aachen, den 01.03.2008
Erfassungsbehörde
Herausgegeben am 03.03.2008