Umlegungsausschuss
Gemäß § 71 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den seither ergangenen Änderungen wird be¬kanntgemacht, dass die am 26.09.2011 beschlossene Umlegungsregelung für die Grundstücke
Gemarkung Eilendorf, Flur 2, Flurstück 1801 und 1802
am 28.09.2011 unanfechtbar geworden ist.
Sowie die am 26.09.2011 beschlossene Umlegungsregelung für das Grundstück
Gemarkung Eilendorf, Flur 6, Flurstück 702
am 30.09.2011 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den in den getroffenen Umlegungsregelungen vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Aachen, den 08.10.2011
Im Auftrag
Walter Tornow (Dienstsiegel)
Herausgegeben am 08.10.2011