Stadt Aachen

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Umlegungsausschuss

Gemäß § 71 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den seither ergangenen Änderungen wird bekanntgemacht, dass die am 28.02.2012 beschlossene Umlegungsregelung für das Grundstück Gemarkung Brand, Flur 30, Flurstück 800, am 06.03.2012 unanfechtbar geworden ist.

Sowie die am 28.02.2012 beschlossene Umlegungsregelung für die Grundstücke Gemarkung Brand, Flur 30, Flurstücke 865, 866, 867, 872, 873, 874, 877, 900 und 906 am 09.03.2012 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird nach §  72 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den in den getroffenen Umlegungsregelungen vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Aachen, den 12.03.2012

Im Auftrag

Walter Tornow            (Dienstsiegel)

Herausgegeben am 12.03.2012








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