Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Aachen mit ihren Anlagen
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Zeit vom 17.Oktober 2011 für die Dauer des Beratungsverfahrens während der Servicezeiten bei der Finanzsteuerung, Verwaltungsgebäude Hackländerstraße 5, 4. Etage, Zimmer 414, öffentlich aus und ist auf der Internet-Seite der Stadt Aachen unter der Adresse http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/haushaltsplan/index.html
verfügbar.
Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2012 können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Beginn der Auslegung am 17.10.2011 erheben. Das Ende der gesetzlichen Einwendungsfrist gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW wird auf den 04.11.2011 festgesetzt. Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Aachen, Verwaltungsgebäude Hackländerstraße 5, 4. Etage, Zimmer 414, erhoben werden.
Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Aachen, 12.10.2011
P h i l i p p
Oberbürgermeister
Herausgegeben am 15.10.2011