Grundbesitzabgabenbescheide: Einwendungen online erheben
Durch das Bürokratieabbaugesetz II ist zum 1. November 2007 in Nordrhein-Westfalen das Widerspruchsverfahren gegen die Grundbesitzabgabenbescheide abgeschafft worden. Als Folge der Abschaffung wären Einwendungen nur noch im Wege der Klage vor dem Verwaltungsgericht geltend zu machen.
Sie haben hiermit die Möglichkeit Einwendungen gegen Ihren Grundbesitzabgabenbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides online dem Fachbereich Steuern und Kasse der Stadtverwaltung Aachen mitzuteilen.
Der Fachbereich Steuern und Kasse wird Ihre Angaben überprüfen und Ihnen das Ergebnis dieser Überprüfung in einem weiteren Bescheid mitteilen.