Reisegewerbe / Reisegewerbekarte

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Reisegewerbe / Reisegewerbekarte

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Die Reise-gewerbekarte kann auch juristischen Personen erteilt werden.

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Abs. 3 GewO) oder ohne eine solche zu haben
Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Der Inhaber einer Reisegewerbekarte ist verpflichtet, diese während der Ausübung des Gewerbes mit sich zu führen. Übt der Reisegewerbetreibende die Tätigkeit nicht in eigener Person aus, ist er verpflichtet, den im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reise-gewerbekarte auszuhändigen, wenn diese unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen.

Abgrenzung:
Bestimmte reisegewerbliche Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht ausgenommen. Ebenso dürfen bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe nicht oder nur unter bestimmten Voraus-setzungen ausgeführt werden können. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie bei den unter Kontakt aufgeführten Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen.

Hinweis:

Für Gaststättenbetriebe im Reisegewerbe ist beim Ausschank alkoholischer Getränke gemäß den Bestimmungen des Gaststättengesetzes zusätzlich eine gaststättenrechtliche Genehmigung erforderlich.

Unterlagen

Notwendige Unterlagen bitte telefonisch erfragen.

Reisegewerbe / Reisegewerbekarte

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Die Reise-gewerbekarte kann auch juristischen Personen erteilt werden.

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Abs. 3 GewO) oder ohne eine solche zu haben
Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Der Inhaber einer Reisegewerbekarte ist verpflichtet, diese während der Ausübung des Gewerbes mit sich zu führen. Übt der Reisegewerbetreibende die Tätigkeit nicht in eigener Person aus, ist er verpflichtet, den im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reise-gewerbekarte auszuhändigen, wenn diese unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen.

Abgrenzung:
Bestimmte reisegewerbliche Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht ausgenommen. Ebenso dürfen bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe nicht oder nur unter bestimmten Voraus-setzungen ausgeführt werden können. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie bei den unter Kontakt aufgeführten Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen.

Hinweis:

Für Gaststättenbetriebe im Reisegewerbe ist beim Ausschank alkoholischer Getränke gemäß den Bestimmungen des Gaststättengesetzes zusätzlich eine gaststättenrechtliche Genehmigung erforderlich.

Notwendige Unterlagen bitte telefonisch erfragen.

Reisegewerbekarte, OZG-ID 10294, OZG-ID 10293 https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3613/show
Gewerbemeldestelle (Aachen-Mitte)
Peterstraße 44-46 52062 Aachen
Fax 0241 413541-32399

Frau

Boltz

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

01.13

0241 432-32324

Frau

Camen

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

0241 432-32330

Herr

Böhm

Sachbearbeiter Aachen-Mitte

01.13

0241 432-32326

Frau

Atris

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

01.13

0241 432-32325
Bezirksamt Brand: Gewerbeangelegenheiten
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Telefon 0241 432-8129
Fax 0241 432-8199

Frau

Boltz

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

01.13

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Frau

Camen

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

0241 432-32330

Herr

Böhm

Sachbearbeiter Aachen-Mitte

01.13

0241 432-32326

Frau

Atris

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

01.13

0241 432-32325
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen

Frau

Boltz

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

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0241 432-32324

Frau

Camen

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

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Herr

Böhm

Sachbearbeiter Aachen-Mitte

01.13

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Atris

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

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0241 432-32325
Bezirksamt Richterich: Gewerbemeldewesen, Gewerbeauskünfte
Roermonder Straße 559 52072 Aachen

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Boltz

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

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Herr

Böhm

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Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8330
Fax 0241 432-8399

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Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20 52076 Aachen
Telefon 0241 432-8420
Fax 0241 432-8499

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Bezirksamt Laurensberg
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 413541-8599

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Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

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