Dienstleistungen - Stadtverwaltung A-Z
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Wohnsitz anmelden (Anmeldung)
Allgemeine Informationen:
Wenn sie nach Aachen gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden. Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.
Hinweis: Volljährige Kinder müssen sich persönlich anmelden.
Einen Meldevordruck brauchen Sie nicht auszufüllen, die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung machen. Ein Ausdruck der gespeicherten Daten wird Ihnen anschließend zur Prüfung vorgelegt.
Bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht mehr erforderlich.
Meldefrist:
Die Anmeldung muss nach dem Meldegesetz innerhalb von sieben Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein. Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die vorgenannte Frist nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße zu rechnen haben.
Benötigte Unterlagen:
Benötigt werden Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass bzw. Kinderausweis für alle anzumeldenden Personen. Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert; beim Reisepass und Kinderreisepass bzw. Kinderausweis wird der neue Wohnort eingetragen.
Sollten Kinder noch keinen Kinderausweis besitzen, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich (bei Geburten im Ausland: internationale Geburtsurkunde bzw. Original mit Übersetzung).
Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Anmeldung vornehmen. Zusätzlich zu den o.a. Unterlagen ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis des Betreuers vorzulegen.
(Hinweis: Für Betreuungen bzw. gesetzliche Vertretungen ist ein Anmeldeformular zum Ausfüllen hinterlegt. Siehe unten)
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis für Unionsbürger:
Seit dem 01.01.2005 kann ein Unionsbürger (Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union) die Angaben, die er bei einem Zuzug aus dem Ausland bei der Ausländerbehörde zu machen hat, auch der zuständigen Einwohnermeldeabteilung im Zusammenhang mit der meldebehördlichen Anmeldung machen. Nähere Informationen (benötigte Unterlagen etc.) finden Sie
hier.
Anmeldung Studierende
Sie haben eine schöne Wohnung in Aachen gefunden und freuen sich auf das Studium? Im Schatten von Dom und Rathaus werden Sie sich bald zu Hause fühlen. Melden Sie Ihren Erstwohnsitz in Aachen an. Das bietet viele Vorteile. Weitere Informationen dazu finden Sie
hier.
Gebühren:
gebührenfrei
Formulare und Merkblätter zum Download:
| Meldeformular - Merkblatt für An-, Ab- und Ummeldungen | |
| Meldeformular - Antrag (für Betreuer/Bevollmächtigte) | |
| Meldeformular - Beiblatt (für Betreuer/Bevollmächtigte) |