Aachener Festbrennstoffverordnung
Aachen setzt auf saubere Öfen
Die Aachener Festbrennstoffverordnung ist eine Maßnahme im Luftreinhalteplan der Stadt. Sie betrifft sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen), die mit festen Brennstoffen (z.B. Holz oder Kohle) betrieben werden und eine Nennwärmeleistung von 4 bis 15 Kilowatt haben.
Viele Altöfen verursachen eine hohe Staub- und Kohlenstoffmonoxid- Belastung der Luft; durch Nachrüstung oder Austausch solcher Anlagen soll die Luftqualität in Aachen zukünftig deutlich besser werden.
Seit dem 9. Oktober 2010 ist die Aachener Festbrennstoffverordnung in Kraft. Öfen im Aachener Stadtgebiet müssen seitdem folgende Grenzwerte einhalten:
Neuanlagen
40 mg/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenstoffmonoxid
Anlagen im Bestand
75 mg/m³ Staub und 2,0 g/m³ Kohlenstoffmonoxid mit Übergangsfrist bis 31.12.2014
Bestehende Öfen, die die o.g. Grenzwerte nicht einhalten, müssen mit geeigneter Filtertechnik nachgerüstet oder durch einen neuen Ofen ersetzt werden. Anderfalls dürfen sie ab 01.01.2015 nicht mehr betrieben werden. Die Überprüfung und ggf. Messung führen die Schornsteinfeger durch; sie beraten auch zu geeigneten Maßnahmen.
In Verbindung mit der Festbrennstoffverordnung gab es ein Förderprogramm, das Zuschüsse für den Austausch, die Nachrüstung einer Filteranlage oder die Stilllegung des bestehenden Ofens zur Verfügung stellte. Diese Förderung ist im Mai 2012 ausgelaufen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Festbrennstoffverordnung.
Beratung zur Feuerstätte bekommen Sie bei der Schornsteinfegerinnung oder bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger: www.schornsteinfegerinnung-aachen.de
Hilfreiche Dokumente
Text der Festbrennstoffverordnung
