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Flächennutzungsplan AACHEN*2030 ist rechtswirksam



 

Nach zehn Jahren intensiver Verwaltungsarbeit, nach umfangreichen Bürgerbeteiligungsprozessen und detaillierten politischen Beratungen ist das planerische Mammutwerk nun abgeschlossen. Der neue Flächennutzungsplan (FNP) AACHEN*2030 wurde am 24.02.2021 durch die Bezirksregierung Köln mit einigen Ausnahmen und Auflagen genehmigt. Die Umsetzung der Ausnahmen und Auflagen hatte keinen Einfluss auf das Ergebnis der Abwägungsentscheidung des Rates vom 26.08.2020.

Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 27.01.2022 ist der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 nun rechtswirksam und löst den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 ab.

Alle Unterlagen zum rechtskräftigen FNP sind hier bereit gestellt.

Die Aufgaben des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan ist ein behördenverbindlicher Plan, der als vorbereitender Bauleitplan an gesetzliche Vorgaben des Baugesetzbuches gebunden ist. Seine Aufgaben:

  • Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet,
  • Darstellung der sich daraus ergebenden Art der Bodennutzung,
  • Integrierte Gesamtschau kommunaler und behördlicher Fachplanungen im Stadtgebiet.

Die Art der Nutzungen wird in einem FNP in den Grundzügen dargestellt. Er ist nicht parzellenscharf. Hieraus kann kein direktes Baurecht abgeleitet werden. Dies erfolgt später in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen (der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung). Die Bebauungspläne müssen dabei aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Erst in einem Bebauungsplan wird später genau festgesetzt, wie die Flächen konkret genutzt werden dürfen. Dazu gehört zum Beispiel, in welcher Dichte gebaut werden darf, wie hoch die Gebäude sein dürfen, wie die Gebäudestellungen sind und wie breit die Straßen sein werden. Weil erst dann feststeht, was genau gebaut werden soll, können erst zu diesem Zeitpunkt die verkehrlichen Auswirkungen untersucht werden, und bestimmt werden, welcher Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Boden notwendig wird oder wie klimatische Anforderungen genau zu bewerten sind.

Der FNP ist ein Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung, wobei das „vorbereitende“ zugleich deutlich macht, dass damit kein starres, sondern ein dynamisches Planwerk entsteht. Der neue FNP gibt der städtebaulichen Entwicklung die Richtschnur vor und legt zugleich die Leitplanken fest für das kreative Weiterdenken und Weiterentwickeln der Stadt in den kommenden Jahrzehnten.

Neue Themenschwerpunkte

Die Aachener Stadtentwicklung steht heute vor neuen Aufgaben. Anders als bei der Erarbeitung des FNP 1980 vor mehr als 40 Jahren wurden im nun abgeschlossenen Prozess besonders die umweltbezogenen Zielvorstellungen, wie zum Beispiel der Freiraum-, Klima- und Bodenschutz oder auch der demografische Wandel in einem ganz anderen Maße berücksichtigt. Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung und die Bedarfe an Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen wurden hierfür neu ermittelt, Gesetzesänderungen und eine Vielzahl von Vorgaben mussten berücksichtigt werden. Schließlich erfolgte die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans selbstverständlich auch in digitaler Form, um so auch technisch veränderten Anforderungen an eine erleichterte Fortschreibbarkeit des Plans Rechnung zu tragen.