Stadt Aachen

| Navigation | Inhalt





Inhalt



Familiengründung

Geburtsvorbereitung und Schwangerschaftsberatung

Geburtsvorbeitungskurse gibt es bei Familienbildungseinrichtungen, außerdem bei den Bildungszentren der Krankenhäuser und der Geburtshäuser. Viele freie Hebammen bieten ebenfalls individuelle Geburtsvorbereitung an. Es gibt Kurse für Paare, für Alleinerziehende, Wochenendseminare oder Abendkurse, Kurse für Eltern, die bereits Kinder haben, Kurse für Eltern, die bereits problematische Geburtserlebnisse hatten...
Eine Auswahl an Vereinen und Verbänden mit vielfältigen Angeboten finden Sie in der folgenden Datenbank. Den Hinweis auf Kliniken und Hebammen finden Sie im nächsten Abschnitt.
Adressen


Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz regelt Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, Leistungen der Krankenkasse, Mutterschaftsgeld und mehr. Das Bundesministerium hält die gesetzlichen Regelungen auf seiner Internetseite auch zum Download oder zur Bestellung bereit.
www.bmfsfj.de (Suchbegriffe "Mutterschutz")
   

Mutterschaftsvorsorge

Das Mutterschutzgesetz sieht in der Schwangerschaft regelmäßige Untersuchungen vor, für die die Krankenkasse aufkommt. Detaillierte Informationen dazu geben die Frauenärzte. Registriert sind sie in der Datenbank der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO):
www.kvno.de

     
Geburtshilfekliniken, Hebammen
und Geburtshäuser

Sie halben die Wahl: Die Aachener Geburtshelfer stellen gerne ihre Räume, ihre Angebote und Spezialitäten zu Geburtsvorbereitung, Geburt und Nachsorge vor. Freiberufliche Hebammen betreuen und unterstützen Frauen während der Schwangerschaft und Geburt, aber auch noch nach der Geburt. Geburtshäuser können eine Alternative zum Krankenhausaufenthalt sein. Informieren Sie sich über Veranstaltungen und Führungen in den jeweiligen Internetangeboten:
Luisenhospital
Marienhospital
Universitätsklinkum Aachen
Aachener  Hebammen

    
Häusliche Pflege

Erkrankt eine Schwangere und kann sich nicht mehr um Haushalt und weitere im Haushalt lebende Kinder kümmern, steht ihr eine Haushaltshilfe und/oder häusliche Pflege zu. Ansprechpartner ist die eigene Krankenkasse. Die Krankenkasse verweist auch an die zuständigen Pflegedienste. Informieren Sie sich auch beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung:
SGB V §38 Haushaltshilfe

     




www.limango.de




Partnerlinks