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Taschengeld

Es gibt keinen "Rechtsanspruch" auf Taschengeld und es ist in den Familien oft ein heikles und heiß diskutiertes Thema, das zu scheinbar unlösbaren Konflikten führen kann. Das Jugendamt der Stadt Aachen möchte deshalb einige Anregungen und Leitsätze anbieten, die in der Diskussion hilfreich sein können - allerdings unter Beachtung der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Familie!

Kinder und Jugendliche brauchen Taschengeld

  • weil sie dann lernen, ihr Geld einzuteilen und damit auszukommen;

  • weil damit eigene Vorlieben und besondere Wünsche ohne ständiges Nachfragen verwirklicht und nützliche Erfahrungen gesammelt werden können;

  • weil sie Freude an der beginnenden Selbstständigkeit und Verantwortung entwickeln und auch erfahren, dass Wünsche nicht unbegrenzt finanzierbar sind;

  • weil sie dadurch im Vergleich zu Gleichaltrigen nicht ausgegrenzt werden; sie "gehören dazu", weil sie auch materiell an gesellschaftlichen Angeboten und Aktivitäten teilnehmen können;

  • weil sie dadurch unabhängiger vom Geldbeutel der Eltern werden und selbst Entscheidungen herbeiführen und Verantwortung tragen müssen;

  • weil es dann möglich ist, auch anderen eine Freude bereiten zu können;

  • weil das Thema Taschengeld Eltern und Kindern die Chance gibt, über Wirtschaften, Haushalten und Planen zu sprechen;

  • weil durch frühzeitigen und bewussten Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Taschengeld die Grundlagen für sinnvolles Haushalten im Erwachsenenaltererlernt werden können.

Taschengeld - wieviel?

Wir können Ihnen lediglich Orientierungswerte für die Höhe des Taschengeldes nennen. Auf jeden Fall soll sich das Taschengeld an die finanziellen Möglichkeiten der Familie anpassen. So kann es auch sein, dass aufgrund der finanziellen Situation (z. B. Arbeitslosigkeit der Eltern) das Taschengeld unter den Orientierungswerten bleiben muss. Dann gibt es nur ein Rezept:
Sprechen Sie mit Ihren Kindern möglichst offen über Ihre finanziellen Verhältnisse. Orientieren Sie sich auch an den Beträgen, die bei Freunden und Bekannten oder in der schulischen Umgebung üblich sind; so lässt sich eine sinnvolle Taschengeldsumme/-begrenzung leichter vermitteln.

Orientierungswerte für Kinder bis neun Jahre, bei wöchentlicher Auszahlung:

unter 6 Jahre bis zu 0,50 €
6 - 7 Jahre 1,50 - 2,00 €
8 - 9 Jahre 2 - 2,50  €

Orientierungswerte für Kinder ab zehn Jahre und  Jugendliche bei monatlicher Auszahlung:

10 Jahre 13,00 €
11 Jahre 15,00 €
12 Jahre 18,00 €
13 Jahre 20,00 €
14 Jahre 23,00 €
15 Jahre 26,00 €
16 Jahre 32,00 €
17 Jahre 42,00 €
18 Jahre 62,00 €

Taschengeld - wann?

Das vereinbarte Taschengeld soll zu einem bestimmten Termin pünktlich, regelmäßig und ohne Murren oder Vorwürfe in bar ausbezahlt werden (oder Überweisung auf ein bereits vorhandenes Girokonto)!

Taschengeld - wofür?

Wie der Name schon sagt, gehört das Geld in die Tasche und nicht zwangsweise in die Sparbüchse.

Taschengeld ist Geld zur freien Verfügung:

  • weil Kinder und Jugendliche nur nachhaltig lernen können, wenn sie auch eigene Erfahrungen machen dürfen. Auch Irrtümer gehören dazu!

  • weil wenig Freude am eigenen Geld aufkommen kann, wenn anstelle von Anregungen und Hilfe Vorschriften gemacht werden oder ständig kontrolliert wird. Auch bei scheinbar planlosen Ausgaben sollten sich die Eltern nicht aufregen!

  • weil Kinder und Jugendliche sehr schnell lernen, dass man für größere Anschaffungen auch sparen muss.

Mit einem ausreichend bemessenem Taschengeld kann zielgerichtetes - freiwilliges  Sparen erlernt werden!

Das Taschengeld soll sein für:

  • individuelle und besondere Wünsche, z. B. CD’s, Spielsachen, Bücher, Handy, Videos;

  • besondere Sport-, Spiel- und Freizeitaktivitäten;

  • zusätzliche Süßigkeiten (Eis und Getränke) und

  • Sonderwünsche bei Bekleidung (z. B. Problem des Markenbewusstseins bei Jugendlichen).

Das Taschengeld soll nicht für notwendige Anschaffungen wie Schulsachen und Bekleidung oder Fahrgeld verwendet werden müssen, sonst verliert es seinen ursprünglichen Sinn.
Aber es ist auch nicht gleichzusetzen mit geschenktem/selbstverdientem Geld oder "Extrageld" für besondere Leistungen. Es geht sonst die Basis verloren, auf der Kinder oder Jugendliche verlässlich planen können..







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