Zentrale Behördliche Arbeitsgruppe Avantis (CAWA)
Das Anholter Abkommen von 1991 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande ermöglicht Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen auf der Grundlage dieses Abkommens im Rahmen der ihnen nach innerstaatlichem Recht zustehenden Befugnisse zusammenzuarbeiten, um eine wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung ihrer Aufgaben im Wege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu fördern.
Auf der Grundlage des Anholter Abkommens haben die beiden Städte Aachen (D) und Heerlen (NL) unter dem Motto "Sciences creates business" ein gemeinsames grenzüberschreitendes Gewerbegebiet entwickelt. Das Projekt wird in Form einer Public-Private-Partnership mit der Industriebank LIOF und der Landesentwicklungsgesellschaft LEG NRW GmbH betrieben. Sie haben zur Durchführung des Projektes die niederländische Aktiengesellschaft "Avantis GOB N.V." gegründet. Der Bebauungsplan und der Bestemmingsplan sind seit 1998 rechtskräftig. Ansiedelungswillige finden einen hochwertig erschlossenen Gewerbepark vor, in dem auf Basis eines Bild- und Qualitätsplans moderne, innovative Gebäude entstehen.
Das Gewerbegebiet Avantis liegt zu 40 % auf niederländischem und zu 60 % auf deutschem Hoheitsgebiet. Das grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis ist zum Teil darauf angelegt, im eigentlichen und engeren Sinne grenzüberschreitend zu bauen und Betriebe zu errichten.
Die Regierungen der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland haben sich unter Beteiligung der Regierungen des Landes Niedersachsen und des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.Dezember 2000 in einer gemeinsamen Absichtserklärung (sog. Aachener Memorandum) drauf verständigt, die Möglichkeiten der behördlichen Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Fragen weiter zu entwickeln. Als erster Schritt hierzu wurde die Zentrale Behördliche Arbeitsgruppe CAWA gebildet.
Aufgabe der CAWA ist, dass Verwaltungshandeln im grenzüberschreitenden Gewerbegebiet Avantis zu koordinieren und gegenseitig abzustimmen. Es ist angestrebt, aus dieser Arbeitsgruppe grenznachbarliche Einrichtungen im Sinne des Artikel 24 Absatz 1a des deutschen Grundgesetzes zu entwickeln, auf die dereinst die behördliche Zuständigkeit für Genehmigungsverfahren übertragen werden kann.
Die Arbeitsgruppe CAWA ist übereingekommen, in einem realistischen Pilotverfahren (Campus Europa) die Genehmigung eines Bauvorhabens auf der Grenze nach deutschem und niederländischem Recht zu prüfen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen Grundlage werden für das Bauen auf oder an der Grenze, letztlich aber auch an anderen Grenzen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Kontakt CAWA / ZebAA
Stadt Aachen / Dez VI Grenzüberschreitende und interkommunale Rechtsfragen
Dietmar Kottmann
fon: 0241 / 432 7478
fax: 0241 / 4135417478
mail: dietmar.kottmann@mail.aachen.de
Weitere Mitglieder der CAWA / ZebAA
Bezirksregierung Köln: sabine.feldmann@bezreg-koeln.nrw.de
Stadt Heerlen: n.van.den.ham@heerlen.nl
Provincie Limburg: rjpjb.creemers@prvlimburg.nl
Mitglieder der Lenkungsgruppe der CAWA/ZebAA
Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Dr J. Linden
Regierungspräsident zu Köln, H.P. Lindlar
Burgemeester van de Gemeente Heerlen, mr. A.M.G.Gresel
Commissaris van de Koningin van de provincie Limburg, L.J.P.M. Frissen